Zeugniscode
Entgegen allen Gerüchten gibt es kein einheitliches Codebuch für Arbeitgeber. Die folgenden Formulierungen tauchen jedoch in sehr vielen Zeugnissen mit der einen oder anderen Variation auf. Historisch gesehen haben sich die Formulierungen auch deswegen so entwickelt, weil der Arbeitgeber grundsätzlich ein "wohlwollendes" Zeugnis zu erteilen hat und nicht immer die ungeschminkte Wahrheit äußern darf.
Wenn während des Arbeitsverhältnisses keinerlei Beanstandungen seitens des Arbeitgebers erfolgten, ist grundsätzlich von einem "guten" Zeugnis auszugehen (LAG Düsseldorf, Az. 5 Sa 778/79)
Innerhalb sehr großer Organisationen oder Konzerne entwickeln sich regelmäßig Standardformulierungen, die deutlich von unten aufgeführten Formulierungen und Wertungen abweichen können.
Problematisch ist es für den Arbeitnehmer, wenn der Konzern einen strengeren Maßstab anlegt als allgemein üblich. Eine Rechtsdurchsetzung im Sinne des Einklagens einer "allgemein üblichen" Formulierung ist mit einem nicht unerheblichen Risiko behaftet, denn der Arbeitgeber kann grundsätzlich die Formulierung wählen, die ihm behagt. Es sollte dann versucht werden, mit Hilfe eines versierten Anwalts eine von beiden Seiten vertretbare Formulierung zusammen mit dem Arbeitgeber zu finden.nach oben
Bewertung der Arbeitsleistung:
| Formulierung | Bewertung | |
|---|---|---|
| Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit | sehr gut | |
| Stets zu unserer vollen Zufriedenheit | gut | |
| Stets zu unserer Zufriedenheit | befriedigend | |
| zu unserer Zufriedenheit | ausreichend | |
| im Großen und Ganzen zu... | mangelhaft | |
| zu unserer Zufriedenheit zu erledigen versucht | ungenügend |
Nach LAG Hamm, Urteil vom 13.02.1992nach oben
Bewertung des Arbeitserfolgs und der Arbeitsweise:
| Formulierung | Bewertung |
|---|---|
| stets mit größter Sorgfalt und Genauigkeit | sehr gut |
| mit großer Sorgfalt und Genauigkeit | gut |
| mit Sorgfalt und Genauigkeit | befriedigend |
| im allgemeinen mit Sorgfalt und Genauigkeit | ausreichend |
| darunter | mangelhaft |
Bewertung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten
und Mitarbeitern
| Formulierung | Bewertung |
|---|---|
| Stets einwandfrei/vorbildlich und/oder Durch charakterliche Integrität / Vertrauenswürdigkeit usw. trug Herr / Frau ... in höchstem Maße zu einem guten Betriebsklima bei und war bei Vorgesetzen und Mitarbeitern gleichermaßen sehr anerkannt und beliebt | sehr gut |
| Einwandfrei und/oder Durch Integrität und ... aktives und kooperatives Wesen .. .wesentlich zu einem guten Betriebsklima beigetragen und war ... gleichermaßen sehr anerkannt und beliebt | gut |
| Gut und/oder
Durch .. Wesen und .. Vertrauenswürdigkeit.. bei .. gleichermaßen anerkannt und beliebt / geschätzt und/oder Aufgrund kooperativen Wesens/verbindlichen Verhaltensweise .. bei ...anerkannt und geschätzt |
befriedigend |
| Zufriedenstellend und/oder .... allseits anerkannt |
ausreichend |
| Insgesamt einwandfrei und/oder aufgrund kooperationsgeneigter Art bei .... anerkannt und/oder aufgrund verbindlicher Verhaltensweise allseits anerkannt und geschätzt |
ausreichend bis mangelhaft |
Hinweis:Der Arbeitgeber erteilt das Zeugnis. Daher wird zunächst das Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber (Vertragspartner) erwähnt, erst in der Folge das zu Mitarbeitern und Kollegen, weil dieses für den Arbeitgeber weniger wichtig ist. Die falsche Reihenfolge kann entweder Unachtsamkeit oder Absicht sein, in beiden Fällen kann sie für den Arbeitnehmer nachteilig sein.
Variationen und versteckte Hinweise
| Formulierung | Bewertung |
|---|---|
| Durch aufgeschlossenes Wesen bei Mitarbeitern gern gesehen | Quasselstrippe |
| fröhliches Naturell ... gern gesehen | Betriebsnudel |
| bewältigte Aufgaben stets im Alleingang | Einzelgänger, nicht teamfähig |
| verstand es stets aufgrund seiner/ihrer ausgeprägten Kooperationsbereitschaft seine Kollegen in eigene Arbeitsabläufe erfolgreich einzubinden. | drückt sich wo es nur geht, Kollegen machen Arbeit mit |
Bewertung von Führungsqualitäten
| Formulierung | Bewertung |
|---|---|
| verstand es stets, seine/ihre Mitarbeiter zu überzeugen und zu motivieren, so dass er/sie alle ihm übertragenen Aufgaben mit großem Erfolg verwirklichen konnte | sehr gut |
| er konnte seine Mitarbeiter überzeugen und förderte die Zusammenarbeit | gut |
| er führte seine Mitarbeiter zielbewusst zu überdurchschnittlichen Leistungen | befriedigend |
| er motivierte seine Mitarbeiter | ausreichend |
Danksagungen und Trennungsformeln
| Formulierung | Bewertung |
|---|---|
| Wir bedauern den Verlust von Herrn/Frau.... und bedanken uns bei ihm/ihr für die stets sehr gute und produktive Zusammenarbeit und/oder Und/oder .... er/sie hat das Unternehmen entscheidend nach vorne gebracht... usw. |
sehr gut |
| Wir bedauern eine so gute Kraft (Fach / Führung) zu verlieren und sind für die stets gute Leistung/Leitung zu großem Dank verpflichtet | gut |
| Wir bedauern, eine so gute Kraft (Fach/Führung) zu verlieren und danken für die gute Leistung/Leitung/Zusammenarbeit | befriedigend |
| Für ... bedanken wir uns. Wir bedanken uns für ..... |
ausreichend |
| Wir können unseren Dank für die stete Arbeitsbereitschaft nicht versagen... Für das stete Bestreben/Interesse an der Zusammenarbeit usw.... bedanken wir uns. |
mangelhaft |
| verläßt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch... | Kündigung durch Arbeitnehmer |
| Das Arbeitsverhältnis endete am... | Kündigung durch Arbeitgeber |
| Das Arbeitsverhältnis endet im besten beiderseitigen Einvernehmen | einvernehmliche Trennung |
| einvernehmlich getrennt | Aufhebungsvertrag auf Druck des Arbeitgebers |
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber ein schlechteres Zeugnis als "gut" im Streitfall zu beweisen hat, der Arbeitnehmer eine bessere Bewertung als gut zu beweisen hat. Hierbei gibt es viele Schattierungen: Auch eine Zwei minus ist noch eine Zwei, eine mit "sehr gut" abgeschlossene Weiterbildung rechtfertigt noch nicht, die Arbeitsleistung generell mit "sehr gut" zu bewerten.
