Steuerliche 1%-Regelung für private Nutzung eines betrieblichen KFZ

Urteil des BFH vom 24.02.2000 Az: IV B 83/99, III R 59/98
Pressemitteilung vom 28.04.2000 (Zusammenfassung)

Bei dieser Regelung handelt es sich nach Auffassung des BFH um eine verfassungsrechtlich zulässige Typisierung durch den Steuergesetzgeber. Nach der Rechtsprechung des BVerfG habe der Gesetzgeber bei den im Steuerrecht zur Ordnung von Massenerscheinungen häufig anzutreffenden Typisierungen einen weiten Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum. Dieser Spielraum sei besonders weit bei einer widerlegbaren Typisierung wie der Ein-Prozent-Regelung, die der Steuerpflichtige nicht gegen sich gelten lassen muß, wenn er den tatsächlichen Sachverhalt, etwa durch ein Fahrtenbuch, nachweise.

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