Ausgeknockt

Das OLG Brandenburg hatte am 07.05. 2007einen Fall aus der bunten Fernsehwelt zu entscheiden: Der Moderator Günther Jauch hatte den bei ihm anwesenden früheren Box-Europameister René Weller mit den Worten charakterisiert: "Wobei ich mich nicht getraut hätte, zu sagen, dass René Weller zu der Zeit im Knast gesessen hat. Aber das stimmt ja. Der sitzt ja dauernd im Knast. Oder hat, hat ja jahrelang gesessen. Nö! Wird schon stimmen." Der Boxer klagte wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts.

Und verlor.
Die Gründe nannte das Gericht recht ausführlich:

Sollte es sich um eine Tatsachenbehauptung gehandelt haben, so müsse der Kläger nach ständiger Rechtsprechung, z.B. BVerfGE 97, 391, 403, hinnehmen, dass auch nachteilige Wahrheiten geäußert werden, (der Boxer verbüsste tatsächlich eine mehrjährige Freiheitsstrafe).

Handelte sich um eine wertende Aussage, sei zu berücksichtigen, dass keine Formalbeleidigung oder Schmähkritik vorläge und:

dass der Kläger gegenüber der Medienöffentlichkeit nie einen Hehl aus seiner Haftstrafe gemacht hat; er hat sich vielmehr - noch während und auch nach Verbüßung seiner Strafhaft - „offensiv“ auch zu diesen Teil seiner Biografie „bekannt“. Auch in dieser Hinsicht handelt es sich beim Kläger mithin um eine öffentliche Person, dessen Resozialisierungsinteresse eigenem Verständnis zufolge durch die öffentliche Darbietung seiner Lebensgeschichte nicht beeinträchtigt wird. (OLG Brandenburg AZ: 1 U 19/06)

Nach Ansicht des Gerichts war die Äußerung Günthers Jauchs somit von dessen Meinungsfreiheit gedeckt, da der Kläger selbst offensiv mit seiner Vergangenheit umging.

Die Berufung wurde daher abgewiesen.

Quelle: OLG Brandenburg AZ: 1 U 19/06 (Link zur Entscheidung siehe oben)

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