Zweiter Korb des Urheberrechts tritt am 01.01.2008 in Kraft

Jetzt ist es sicher. Am 31.10.2007 wurde der bereits im Bundestag beschlossene und im Bundesrat keinen Einwänden begegnende Gesetzesentwurf im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2007, 2512 f) veröffentlicht. Damit kann das Gesetz Anfang 2008 in Kraft treten.

Nähere Informationen zum so genannten "Zweiten Korb des Urheberrechts" und seinen wesentlichen Änderungen für die Praxis entnehmen Sie bitte den bisherigen Mitteilungen vom 30.09.2007 sowie der Mitteilung vom 09.07.2007.

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Die drei Jahre währende Dauer der Gesetzesfindung und die erhebliche Kritik einiger Kreise, vor allem an den nicht verwirklichten Teilen der Reform (Bagatetellklausel), könnte in den nächsten Jahren zu einer erneuten Änderung des Urheberrechts führen. Wann eine neue Reform ansteht läßt sich derzeit noch nicht sagen, da hier besonders viel von erfolgreicher Lobbyarbeit abhängt.

Die Arbeit an neuen Vorschriften wird sich voraussichtlich um die weitere Steigerung der Verkehrsfähigkeit von Werken des Urheberrechts, also die weitere und rechtssichere Erleichterung der Rechteverwertung (siehe Filmurheberrecht, elektronische Medien) drehen, sowie um die Abgrenzung von Bagatelldelikten von erheblichen Urheberrechtsverletzungen.

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