Rückständige Juristen?

Als regelmäßige Bezieher des Titelschutzanzeigers erfahren wir jede Woche Neues aus der Welt der Titelschutzansprüche. Lobenswert, dass der Titelschutzanzeiger seit einiger Zeit ebenfalls kurze Nachrichten aus der einschlägigen oder verwandten Rechtsprechung bringt.

In der neuesten Ausgabe vom 20.02.07 ( Nr. 811) findet sich eine Notiz zu einem Urteil des OLG Stuttgart ( 2 U 134/06) wonach das Angebot von Rechtsanwälten, für lediglich € 20,00 Pauschale eine vermutlich einmalige außergerichtliche Rechtsberatung zu leisten,nicht gegen das RVG verstößt.

Das RVG? Richtig, das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Das Urteil nehmen wir erst einmal so hin. Es ist nachvollziehbar, dass die lediglich außergerichtliche Beratung jetzt mit vollem Risiko bepreist werden kann, nach oben oder unten.

Die Kalkulation der werten Kollegen ist klar. Für € 20,00 läßt sich keine vernünftige und nicht einmal eine kostendeckende Rechtsberatung leisten. Es handelt sich um ein Lockangebot. Sobald die Sache streitig wird, kann an ihr verdient werden. Warum auch nicht. Auch Juristen gelangen langsam in die wirtschaftliche Moderne.

Wir fragen uns nur, warum der Titelschutzanzeiger die gesetzliche Gebührenregelung als "Reichsvergütungsgesetz" betitelt hat. So rückständig sind wir dann auch wieder nicht.

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