Novelle des Urheberrechts beschlossen

Am 21.09.07 hat der Bundesrat den sogenannten Zweiten Korb der Urheberrechtsreform beschlossen. Die wesentlichen Änderungen, die voraussichtlich im Januar 2008 in Kraft treten, stellen wir in aller Kürze vor.

Die Privatkopie bleibt, wie nicht anders zu erwarten, erhalten. Die Beschränkung auf die Kopie von einem rechtmäßig als Eigentum erworbenen und nicht nur ausgeliehenem oder geschenkten und bereits kopierten Mediums, ist nicht enthalten.

Als Ausgleich ist die Deckelung der Pauschalvergütung entfallen. Vergütungspflichtig sind nach der Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums in Zukunft alle Geräte und Speichermedien, deren Typ zur Vornahme von zulässigen Vervielfältigungen benutzt wird.

Für wissenschaftliche und Forschungszwecke dürfen nun die Bibliotheken und Datenbanken auch elektronische Kopien der bei ihnen archivierten Werke fertigen. Im Interesse der Verlage ist der Umfang solcher Nutzung von der Bestandsgröße des jeweiligen Werks direkt abhängig.

Die Verwertung von Werken wird durch die für das deutsche Urheberrecht neuartige Einführung einer Rechteeinräumung auch für bisher unbekannte Nutzungsarten erleichtert. Insbesondere im Filmbereich ist das nunmehr recht einfach möglich.

Der Gesetzestext ist in der Bundestagsdrucksache 582/07nachzulesen.

Weitere Punkte der Urheberrechtsreform und ihre Problematik hatten wir bereits auf dieser Seite zum Zweiten Korb des Urheberrechts besprochen.

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