Vermieter muss elektrische Anlagen nicht regelmäßig prüfen
Der BGH wies die Klage in seinem Urteil, AZ: VIII ZR 321/07 ab. Zwar treffe den Vermieter grundsätzlich die Verkehrssicherungspflicht, aber ohne besondere Umstände müsse er die elektrische Anlage nicht prüfen.
Hinweis: Ihm bekannt werdende oder bekannt gewordene Schäden an der Mietsache hat der Mieter im Rahmen seiner Pflicht zur Mängelanzeige bekanntzugeben.
Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 192/2008,Urteil vom 15. Oktober 2008 – VIII ZR 321/07 ( siehe Link)