Erneut Abmahnungen wegen CD-Verkauf
Gewöhnlich verkauft jemand seine CD's, wenn er sie nicht mehr hören mag. In der Regel sind diese Tonträger legal im örtlichen Ladengeschäft erworben. Die Interessen der Rechteverwerter (Musikindustrie) sind klar: Wer eine gebrauchte CD erwirbt, kauft sich die gleiche nicht in Neu. Damit entgeht den Rechteverwertern Umsatz.
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Nichts zu tun ist dennoch falsch.
Interessant sind die im Artikel beschriebenen Umstände einer bestimmten Abmahnung: Das Abmahndatum stimmt mit dem Postlaufdatum nicht überein(Verkürzung der Reaktionsfrist), ein sehr hoher Gegenstandswert wird für die Abmahnung festgesetzt, der nicht nachvollzogen werden kann, eine hinreichende Begründung fehlt auch auf Nachfrage.
Trotz aller Merkwürdigkeiten: Darf man den Kopf in den Sand stecken? Nein. Auf eine Abmahnung sollte stets reagiert werden und geprüft werden, ob und was dran ist. Wo also lauern die Gefahren für den Verkäufer einer gebrauchten CD?
nach obenGefahren bei CD-Verkauf
Es gibt einiges zu beachten:
- Die CD ist nicht in Europa gekauft worden bzw. war nicht für Europa vorgesehen
- Die CD ist eine Schwarzpressung /Raubkopie / alte Privatkopie /Fälschung. Dazu zählen auch die früher beliebten Bootlegs, also unautorisierte Aufnahmen von z.B. Livekonzerten.
Wer eine CD z.B. in den USA gekauft hat, darf diese aufgrund des urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatzes nicht in Europa wieder verkaufen(oft auch Ed Hardy-Problematik). Oft weiß man nicht, ob die eigene CD so einen Hinweis enthält.
nach obenTipp: Der Distributionscode, eine Art Produktnummer, ist hier nicht hilfreich, da es selten deutlich wird, für welches Land oder Region die CD gefertigt wurde. Hilfreich kann daher die Nutzung der Hinweise auf Produktionsstätten und Ländercodes sein. Wer sichergehen will, sollte diese Daten überprüfen und gegebenenfalls zum Angebot dazuschreiben.
Privatkopien dürfen nicht verkauft werden, ebensowenig Bootlegs. Fälschungen kann man an fehlenden Produktions- und Ländercodes erkennen, manchmal auch an fragwürdiger Papier- und Druckqualität der Inlets.
Letztlich bleibt ein kleines Restrisiko auf Seiten des Verkäufers: Es ist vorstellbar, dass CD's, die für ein anderes Land oder für eine andere Region vorgesehen sind oder waren, doch nach Europa importiert werden, weil sich die CD dort einfach besser verkaufte und nicht so schnell nachproduziert werden konnte. Die Angaben auf der CD bzw. Verkaufsverpackung werden dann nicht mehr geändert. Hier trägt der Privatmann ein entsprechendes Risiko, weshalb er vor Verkauf die Angaben auf der CD überprüfen sollte.
nach obenKosten einer solchen Abmahnung
Gegenstandswerte werden hier oft überhöht angesetzt. Wer als privater Verkäufer eine einzelne "offizielle" CD, welche er in Europa legal erworben hatte, in gutem Glauben verkaufen will, wird sich voraussichtlich auf §97a Abs. 2 UrhG berufen können, also auf eine Deckelung der Abmahnkosten auf höchstens € 100. Das gilt auch dann, wenn sich herausstellt, dass der Verkäufer seinerzeit beim Kauf einer Schwarzpressung oder Fälschung aufgesessen ist. In jedem Fall sollte fachkundiger Rat eingeholt werden.