Nehmen Abmahnungen in Stuttgart zu?

Nehmen Abmahnungen in Stuttgart zu oder nehmen Abmahnungen allgemein zu? Das ist eine schwierig zu beantwortende Frage, die sich aber aufgedrängt hat, nachdem wir vermehrt mit der Abwehr von Abmahnungen beauftragt werden. Es geht, natürlich, vor allem um Abmahnungen im File-Sharing Bereich, sei es via eMule, Bittorent oder sonstige, aber auch marken- oder wettbewerbsrechtliche Abmahnungen scheinen eine Blüte zu erfahren. Besonders beliebt jedoch bei Filesharing-Abmahnern scheinen die beiden genannten Peer-to-Peer-Netzwerke zu sein, denn daraus rekrutiert sich die Masse der Abgemahnten, auch bei uns in Stuttgart und Umgebung.

Die Wirtschaftskrise trifft augenscheinlich alle, aber einige mehr als andere. So könnte man die Fallzahlen interpretieren. Anscheinend und nicht ganz falsch vermutet man im Süden der Republik eine zahlungskräftigere "Klientel" als sonstwo.

Abmahnungen im Filesharing-Bereich sind das Geschäftsmodell der Gegenwart.

Aber das ist nur die eine Seite der Medaille. Die andere sind allgemein gestiegene Fallzahlen, die vor allem von jenen angeblichen oder tatsächlichen Inhabern von urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechten verursacht werden, denen ein richtig großer Hit nicht gelungen ist, aber immerhin das Erscheinen bei zumeist bekannteren Themen- oder Jahressamplern wie z.B. "Bravo Hits (Jahreszahl)" oder "Sunshine Live Vol. XX". Stücke, die der durchschnittliche Radiohörer allenfalls gegen vier Uhr morgens an Fasching präsentiert bekommt oder visuell untermalt auf Viva oder MTV in der "heavy rotation" zur Nebenzeit morgens um zwei bis fünf.

Firmen wie die digiprotect GmbH, die derzeit mindestens sechs Anwaltskanzleien mit Abmahnungen für Stuttgart und anderswo beschäftigt, warben Anfang 2009 mit Umsätzen durch Abmahnungen, die angeblich bis zum 150-fachen des normalen Lizenz- oder Verkaufsumsatzes betragen sollten. Das gelingt in der Regel dadurch, dass sich diese Firmen die speziellen Filesharing-Rechte, Teil von §19a UrhG, abtreten lassen und dann in eigenem Namen nach Filesharern suchen, welche die geschützten Stücke anbieten und dies dann abmahnen lassen. Man fragt sich, ob ein - von entsprechenden Interessenverbänden herbeigerufener - Markt in vergleichbarer Größe überhaupt besteht und muß diese Frage rundheraus verneinen. Über die technischen und vertraglichen Einzelheiten muss an dieser Stelle nicht geredet werden.

Nur soviel, dass die statistische "Sofortzahlerquote" der Abgemahnten bei rund 25% liegen soll. Ein einträgliches Geschäft, denn die Arbeit der Protagonisten auf Seiten der Verwerter und ihrer anwaltlichen Vertreter liegt im wesentlichen im Ausdruck von tausenden Serienbriefen - sei es an die Staatsanwaltschaft, an Gerichte im Rahmen des §101 UrhG (Auskunftsanspruch) oder an den oder die Abgemahnte(n) selbst.

Das Ganze erfolgt auf Basis fragwürdiger, weil möglicherweise fehlerhafter, IP-Zuordnungen, fragwürdiger Beweisführung anhand von Hash-Werten von Samplerdateien und dergleichen mehr. Zugegeben: Es ist nicht einfach, den üblicherweise verlangten Vollbeweis für Urheberrechtsverletzungen zu führen. Das heißt aber auf der anderen Seite nicht, dass man es sich zu einfach machen darf: Der anwaltlich sachkundig Vertretene hat hier gute Karten. Wir können daher nur empfehlen, vor Abgabe einer entsprechend verlangten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sachkundigen und in der Regel, anwaltlichen, Rat einzuholen, denn eine abgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bindet für sehr lange Zeit.

Nun zur Ausgangsfrage dieses Artikels: Nehmen Abmahnungen in Stuttgart und Umgebung zu? Wir meinen: Ja, weil die "Abwehr" von urheberrechtswidrigen Verwertungshandlungen ( sprich: Filesharing ohne Erlaubnis) ein "neu" entdecktes Geschäftsmodell vor allem von Inhabern allenfalls mediokrer Werke ist (woraus sich auch die fantastisch hohe Reverserate von bis zu Faktor 150 ergibt).

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