Versandkostenangabe in Preisvergleichen

Software ermöglicht vieles, zum Beispiel auch Preissuchmaschinen. Diese gern genutzten Preisvergleichsinstrumente sind wegen ihrer vermeintlichen Übersichtlichkeit beliebt. Der Bundesgerichtshof hat nun geurteilt, dass selbst bei der Preissuchmaschine, die ein Anbieter nicht ohne weiteres beeinflussen kann, Versandkosten anzuzeigen sind.

Das ist absolut vernünftig und eine ebensolche Begründung führte der BGH im Urteil vom 16. Juli 2009, Aktenzeichen: I ZR 140/07 gleich selbst an:

Die Aussagekraft des Preisvergleichs in Form einer Rangliste hängt wesentlich von der Information über Zusatzkosten ab.

Preisvergleiche sind nur dann sinnvoll möglich, wenn alle Kostenbestandteile bekannt sind. Gerade Preisvergleichsanbieter, welche nicht alle Preisbestandteile, zu denen auch die Versandkosten zählen, (siehe BGH und Versandkosten) anführen, sei es, weil der Anbieter diese Information nicht liefert oder ein solches Feld bei der Preissuchmaschine nicht vorhanden ist, verfälschen das Bild.

Wettbewerber, die keinen Versandkostenanteil ausweisen, werden daher besser gelistet als andere, werden öfter angeklickt und können auf diese Weise mehr absetzen. Das hat der BGH klar erkannt und darin eine Wettbewerbsverletzung gesehen.

Tipp:Im Urteil ging es um die Preissuchmaschine "froogle", ein Dienst von Google, der jetzt Produktsuche heißt und eine Darstellung nach Preishöhe ermöglicht. Diese Suchmaschine weist Versandkosten regelmäßig nicht aus. Gerade der Versandkostenanteil kann aber erheblich differieren: Von € 0,- bis über € 100,00, je nach Produkt und Shop. Anbieter, die ihre Shops nicht über eine Datenbank an die Produktsuche bei Google angeschlossen haben und Versandkostenangaben automatisiert ergänzen können, sondern deren Angebote von einem Suchroboter von google durchsucht werden, sollten tunlichst ihre Angaben ergänzen oder den Google-bot bis dahin von der Durchsuchung des eigenen Angebots ausschließen. Andernfalls droht eine erhebliche Abmahngefahr.

Hier geht es zur Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs via juris.

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