Musiker gehen gegen kanadische Musikindustrie vor

Bereits seit 2008 liegt eine Sammelklage verschiedener Musiker gegen die kanadische Musikindustrie vor. Jetzt sind interessante Einzelheiten bekanntgeworden, die einer gewissen Pikanterie nicht entbehren.

Konkret geht es nach Michael Geist, Professor an der Universität von Ottawa, Kanada, um mindestens 300.000 Einspielungen, welche die kanadischen Verwerter unerlaubt z.B. +in Form von Jahressamplern und Themensamplern verwendet haben sollen.

Nicht mit zweierlei Maß zu messen

Hintergrund

Seit Anfang der 80'er Jahre des letzten Jahrhunderts ist eine Änderung des kanadischen Urhebergesetzes in Kraft getreten. War vorher eine Art Zwangslizenz für die Verwertung bereits erschienener Musikstücke möglich, musste nun vom Schöpfer des Werks eine Erlaubnis für den Einzelfall eingeholt werden. Die betroffenen Verwerter, unter ihnen alle großen Namen wie Warner, EMI, Sony BMG und Universal Music, haben zwar seitdem entsprechende Listen solcher verwerteten Musikstücke angelegt mit deren Hilfe die Erlaubniseinholung und Bezahlung durchgeführt werden sollte, geschehen ist aber - nichts.

Die Erlaubnis und Bezahlung für die über 300.000 Musiktitel stehen also seit fast dreißig Jahren aus. Dies gilt für Musiker aller Couleur: Von Chet Baker über Bruce Springsteen bis hin zu Beyoncé.

Folgen

Das kann sehr teuer werden für die Rechteverwerter. Bereits zugestanden sind Ansprüche von rund 50 Millionen kanadischen Dollar, aber es steht noch wesentlich mehr im Raum: Die Sammelklage behält sich die Möglichkeit vor, für jede Rechtsverletzung an einem Musiktitel die Summe von $20.000 zu fordern - exakt die gleiche Summe, die ein Tauschbörsenbenutzer nach Ansicht der nun beklagten Musikverwerter als Schadenersatz für die unerlaubte Vervielfältigung eines Musiktitels gewöhnlich zahlen müsste.

Den Spieß umgedreht

Daraus ergibt sich die stolze Summe von 6 Milliarden kanadischen Dollar. Man mag das als prozessualen Trick ansehen um einen möglichst hohen Schadenersatzanspruch erzielen zu können, andererseits ist nicht einzusehen, warum sich die kanadische Musikindustrie anders behandeln lassen soll als jeder beliebige von ihr in Anspruch genommene Rechtsverletzer. Als Begründung für diese Erweiterung führt die Sammelklage konsequenterweise an, dass die Musikindustrie zwar fast jeden Fall von Rechtsverletzung bei kleinen Konsumenten verfolge, aber selbst im besten Wissen um die Rechtswidrigkeit seit fast dreißig Jahren selbst die Rechte der Musiker verletze und letztlich auch vorsätzlich handele um sich Kosten zu sparen.

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