Eu-Kommission für Neuerungen im Urheberrecht

Die Möglichkeiten des Internets, so hat Brüssel erkannt, öffnen den Urhebern neue Möglichkeiten der Werbung und der Vermarktung. Andererseits wird es den Rechtsverletzern auch deutlich einfacher gemacht als früher und für private Nutzer häufen sich die Fettnäpfchen in die sie treten können.

Brüssel hat deswegen eine Art Fahrplan erstellt, um die Schwierigkeiten der Rechtenutzung und Rechtewahrung im Internet besser in den Griff zu bekommen, der bis Ende 2012 umgesetzt werden soll.

Die Regeln müssen klarer werden

Die Richtlinie 2004/48/EG (Enforcement-Richtlinie) muss nach diesem Fahrplan eine Änderung erfahren. Was genau geändert oder klar gestellt werden soll, ist nur angedeutet, jedenfalls besteht nach Ansicht der zuständigen Abteilung ein Bedarf an weiterer Harmonisierung einzelstaatlicher Regelungen innerhalb der EU.

Es sind drei Punkte, welche die Kommission hervorgehoben hat:

Letzter Punkt ist interessant, weil auf einen weiteren Fahrplan verwiesen wird, der hierbei besonders Video-Sharing-Seiten, Access-Provider, Suchmaschinen oder soziale Netzwerke anspricht. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier eine deutsche Beteiligung sichtbar wird, die über Umwege die Inhalte des ACTA-Abkommens einführen will

Aber vielleicht verfügt die Kommission über einen besseren Kenntnisstand und Weitblick und findet doch eine vernünftige Rahmenregelung, die besseres ergibt als z.B. der umstrittene Digital Millenium Copyright Act aus den USA, der bereits jetzt den Rechteinhabern - oder jenen, die sich dafür ausgeben - auch ohne Gerichtsverfahren weitreichende Eingriffsmöglichkeiten gibt.

Im Rahmen der Folgenabschätzung und der gesamtwirtschaftlich recht geringen Bedeutung der besonders aktiven Musik- und Filmverwerter bieten sich hier gute Möglichkeiten.

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