GEMA-Einigung über DJ-Kopiervergütung

Kurz vor der Ziellinie wurde eine Einigung erreicht. Die GEMA hat mit zwei Verbänden eine Einigung über die neue bisher noch offene Kopiervergütung erreicht. Das geänderte Tarifwerk gilt nicht nur für Verbandsmitglieder.

Die neuen Vergütungssätze treten am 1.4.2013 in Kraft.

Die Einigung der GEMA mit dem BVMV und dem Berufsverband Diskjockey e.V. enthält deutliche Erleichterungen für die Praxis der Musiknutzung im Vergleich zur bisherigen Version.

Im Einzelnen aus der Pressemitteilung der GEMA:

Wie immer man auch zur Kopiervergütung steht, die Kostenfolgen aus dem aktuellen Tarif VR-Ö der GEMA liegen jetzt auf dem Tisch und sind, um im Bild zu bleiben, tatsächlich überschaubar. Vor allem Veranstaltern und DJ's, welche mehrere (zehn-)tausend Musikdateien im Repertoire haben, dürften über die vergleichsweise günstige Einmalzahlung für alte Kopien oder im Falle eines Festplattencrashs erfreut sein. Voraussetzung ist freilich, dass sich der Musiknutzer, etwa der Musikveranstalter oder DJ vorher bei der GEMA meldet und einen entsprechenden Nutzungsvertrag schließt.

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