Briefkasten der Mietsache
Auch der Mieter einer kleinen Wohneinheit (Mansarde) hat das Recht auf einen eigenen Briefkasten, LG Mannheim in WuM 1976, 231
Klauseln in AGB, die den Mieter verpflichten, einen Teil einer Klingel- oder Briefkastenanlage in einheitlicher Weise wie andere Mieter zu benutzen, ohne das Recht zur Anbringung eines eigenen Briefkastens zu haben, sind zulässig.
Der Mieter darf an dem zur Wohnung gehörenden Briefkasten einen Aufkleber in üblicher Größe mit der Aufschrift "Keine Werbung einwerfen!" anbringen, AG München, WuM 1989, S.231.