Briefkasten der Mietsache

Auch ohne besondere Vereinbarung sind Briefkästen heutzutage mit der Wohnung mitvermietet. Der Vermieter hat aber im Zweifel das Recht, dem Mieter einen Briefkasten seiner Wahl zuzuweisen.

Auch der Mieter einer kleinen Wohneinheit (Mansarde) hat das Recht auf einen eigenen Briefkasten, LG Mannheim in WuM 1976, 231

Klauseln in AGB, die den Mieter verpflichten, einen Teil einer Klingel- oder Briefkastenanlage in einheitlicher Weise wie andere Mieter zu benutzen, ohne das Recht zur Anbringung eines eigenen Briefkastens zu haben, sind zulässig.

Der Mieter darf an dem zur Wohnung gehörenden Briefkasten einen Aufkleber in üblicher Größe mit der Aufschrift "Keine Werbung einwerfen!" anbringen, AG München, WuM 1989, S.231.

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