Mietkauf

Der Mietkaufvertrag ist eine Mischung aus Mietvertrag und Kaufvertrag über eine Immobilie, wobei dem Mieter das Recht (die Option) eingeräumt wird, die Immobilie nach einiger Zeit zu einem festgelegten Preis zu erwerben. Alternativ kann der Mieter verpflichtet werden, die Immobilie nach einer gewissen Zeit erwerben zu müssen.

Gewöhnlich werden dabei bereits erbrachte und im Regelfall überhöhte Mietzinsleistungen auf den Kaufpreis ganz oder zum Teil angerechnet.

Der Mietkauf ist vor allem für Interessenten mit wenig Eigenkapital interessant. Freilich sind solche Verträge in der Regel etwas teurer als die Finanzierung mit Eigenkapital über eine Bank. Das ist der Preis des fehlenden Eigenkapitals.

Ob sich das konkrete Angebot des Anbieters für den Mieter trotzdem rechnet, sollte anhand einer Vergleichsrechnung mit einem Annuitätendarlehen einer Bank überprüft werden.

Risiken

Es sollte folgendes ebenfalls überprüft werden:

Je nach Anbieter und Finanzierungsmodell können versteckte Kosten (Depotverwaltung, Kommissionsgelder bei Aktienverkäufen oder -käufen) entstehen, die einen Ertrag schmälern können oder sogar zu einer rückläufigen Entwicklung der bereits bezahlten Gelder führen. Im Extremfall können Mietkäufer mit risikobetonten Modellen ganz leer ausgehen: Zum Zeitpunkt der Ausübung des Optionsrechts oder der Kaufverpflichtung könnten die eingezahlten Beträge nichts mehr wert sein.

Form der Mietkaufurkunde

Der Mietkaufvertrag unterliegt wie der direkte Kaufvertrag der Beurkundungspflicht durch einen Notar. In den Siebzigern sehr beliebt, ist dieses Modell heutzutage wohl aus steuerlichen Gründen nicht mehr anzutreffen.

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