Die Vermieterbescheinigung

Die Vermieterbescheinigung, welche es bis zum Jahr 2000 schon einmal gab, kommt zum 01.11. 2015 wieder.

Die Vermieterbescheinigung, auch Wohnungsgeberbestätigung genannt, dient der besseren Kontrolle der Meldepflichten der Einwohner. Bisher war es möglich, sich ohne Vermieterbescheinigung bei der Meldebehörde an- oder abzumelden, was offenbar auch zu Mißbrauch geführt hat. Gerade Kriminelle konnten so durch Angabe einer falschen Meldeadresse leicht untertauchen.

Meldepflicht

Grundsätzlich ist jeder Einwohner verpflichtet, seine aktuelle Wohnadresse gem. §17 BMG (Bundesmeldegesetz) bekanntzugeben. Zieht jemand z.B. um, muss er/sie sich binnen zwei Wochen bei der zuständigen neuen Meldebehörde anmelden. Wenn jemand keine Wohnung im Inland bezieht, muss er sich bei der bisherigen Meldestelle abmelden. Für beide Vorgänge ist ab November 2015 die Vorlage der Vermieterbescheinigung erforderlich. Es kommt dabei nicht nur auf den Wechsel des Hautpwohnsitzes an, auch Nebenwohnsitze (Zweitwohnsitz) sind davon betroffen.

Vermieterpflichten

Der Vermieter oder Wohnungsgeber ist hier gemäß §19 BMG zur Mitwirkung bei Einzug oder Auszug verpflichtet. Das bezieht sich auch auf z.B. auch auf Hauptmieter die erlaubterweise untervermieten (Studenten-WG mit Hauptmieter z.B.) Der Vermieter oder Wohnungsgeber kann damit auch jemanden beauftragen, z.B. eine Hausverwaltung. Wenn der Wohnungsgeber keine Bestätigung erteilt muss der Mieter das der Meldebehörde schriftlich oder elektronisch mitteilen. Der Inhalt der Vermieterbescheinigung ist nach §19 BMG folgender:

Die Bestätigung kann schriftlich, das heißt mit eigenhändiger Unterschrift, oder elektronisch erfolgen. Wie das elektronisch geht fragen Sie am besten Ihre zuständige Meldebehörde.

Der Mieter, bzw. die meldepflichtige Person oder Personen, haben dem Vermieter für die Erstellung der Bescheinigung die notwendigen Informationen zu geben, z.B. Name und Anzahl im Haushalt lebender Personen.

Selbst meldepflichtig sind in der Regel alle Personen ab 16 Jahren, für jüngere übernehmen das die jeweiligen Personen aus deren Wohnung jemand auszieht bzw. in deren Wohung jemand einzieht (z.B. die Eltern, Verwandten usw.).

Fehlende Bescheinigung, fehlende An- bzw. Ummeldung

Fehlt die Vermieterbescheinigung oder hat der Mieter seine Meldepflichten (2-Wochen-Frist) verletzt, droht ein Bußgeld von rund 1.000 €, in besonders schwerwiegenden Fällen bis €50.000.

Kostenloses Formular Wohnungsgeberbestätigung

Wir haben für Sie ein kostenloses Formular für die Wohnungsgeberbestätigung oder auch Vermieterbescheinigung erstellt. Dieses können Sie öffnen, ausfüllen, drucken und sogar lokal abspeichern und immer wieder verwenden. Sie müssen weder Namen noch e-Mail-Adresse angeben, einfach verwenden wenn es Ihnen gefällt.

Wenn Ihr Browser-Plugin das Ausfüllen von PDF-Formularen nicht unterstützt, laden Sie sich das Formular herunter, öffen und füllen es dann z.B. im Adobe Reader (ab Version 8.2) aus.

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