Software - Volumenlizenzen sind jetzt doch handelbar?

Das OLG Hamburg hatte im Rahmen einer Berufungsverhandlung (AZ: 5U 140/06) über die Frage zu entscheiden, ob Volumenlizenzen nach erstmaligem und rechtmäßigem In-Verkehr-bringen weiterverkauft werden können. Volumenlizenzen sind solche, wonach eine bestimmtes Volumen von Installationen einer Software für den Kunden erlaubt sind.

Der Kunde erhält in der Regel nur einen Datenträger, den er dann im Rahmen der Lizenzvereinbarung kopieren und entsprechend oft installieren kann. Volumenlizenzen sind in der Regel deutlich günstiger als Einzellizenzen.

Im Ergebnis gab das OLG Hamburg der Vorinstanz ( LG Hamburg) recht. Angesprochen ist hier die Frage der von uns bereits thematisierten Erschöpfung des Urheberrechts.

Laut der Quelle einer der Beteiligten, der Used Soft AG, hat sich das OLG Hamburg zur Frage der Erschöpfung des Urheberrechts nicht eindeutig geäußert ( PDF-Datei), sondern die Entscheidung auf andere Gründe gestützt, freilich dem Landgericht auch nicht widersprochen.

Nach derzeitiger Sachlage bestehen nun zwei sich widersprechende Urteile von Oberlandesgerichten: Das OLG München hatte genau anders herum entschieden. Mehr dazu und ein Update bezüglich des Hauptsacheurteils des LG München auf unserer Seite zur Erschöpfung des Urheberrechts.

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