Hartplatzhelden unterliegen dem WFV

Die Internetseite hartplatzhelden.de stellt Amateurvideofilmern ein Portal zur Verfügung, auf der kurze Spielszenen, schöne Tore oder schöne Patzer aus den unteren Amateur- und Jugendligen des Breitenfussballs gezeigt werden können. Dem Württembergischen Fußballverband mißfiel das und er erhob Klage auf Unterlassung vor dem Landgericht Stuttgart. Das Landgericht entschied am 08. Mai 2008 zugunsten des Verbands.

Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Wie den diversen Quellen im Netz zu entnehmen ist, machte der Verband unter anderem wettbewerbsrechtliche Ansprüche gegen das Portal geltend mit der Begründung, die Verwertung von Videoaufnahmen von Verbandsspielen sei ausschließlich Sache des Fußballverbands und nicht dritter kommerzieller Anbieter.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof gilt folgendes:

Ein Handeln im Wettbewerb ist gegeben, wenn ein objektiv als Wettbewerbshandlung zu beurteilendes Verhalten in der Absicht erfolgt, den eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter anderen Beweggründen zurücktritt.
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Ohne hier die Details des Verfahrens zu kennen (leider!), stellt sich mit der die Beklagte vertretenden Kanzlei Härting aus Berlin die Frage, ob hier überhaupt ein Handeln im Wettbewerb vorliegt. Der Württembergische Fussballverband und seine Mitglieder verwerten aktuell weder Videoaufnahmen von Fussballspielen aus den unteren Ligen, noch ist dies scheinbar geplant, so dass sich schon die Frage nach der Wettbewerbereigenschaft der Parteien stellt.

Richtigerweise bezieht sich die Kanzlei Härting in ihrer Stellungnahme vom 15.04.08 auch darauf, dass es bereits wohl an einer Wettbewerbsabsicht des Verbandes und seiner Mitglieder fehlen dürfte. Der Breitensport hat eine ganz andere Zielsetzung als der Spitzensport, welcher ja regelmäßig vermarktet wird. Auf die Begründung des Urteils wird man gespannt sein dürfen.

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