Vermieter muss elektrische Anlagen nicht regelmäßig prüfen

Der Bundesgerichtshof hatte am 15.10.2008 die Frage zu entscheiden, ob ein Vermieter regelmäßig die elektrischen Anlagen, das heisst, die elektrischen Leitungen und vermieteten Geräte, prüfen müsse. Geklagt hatte ein Mieter, dem durch einen Brand in einer Nachbarwohnung aufgrund eines elektrischen Defekts ein Schaden von mehreren tausend Euro entstand.

Der BGH wies die Klage in seinem Urteil, AZ: VIII ZR 321/07 ab. Zwar treffe den Vermieter grundsätzlich die Verkehrssicherungspflicht, aber ohne besondere Umstände müsse er die elektrische Anlage nicht prüfen.

Hinweis: Ihm bekannt werdende oder bekannt gewordene Schäden an der Mietsache hat der Mieter im Rahmen seiner Pflicht zur Mängelanzeige bekanntzugeben.

Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 192/2008,Urteil vom 15. Oktober 2008 – VIII ZR 321/07 ( siehe Link)

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