Hartplatzhelden - WFV: 0:2

Auch in der zweiten Instanz hat das Fussballamateur-Videoportal Hartplatzhelden.de gegen den Württembergischen Fussballverband verloren. Das OLG Stuttgart entschied am 19.03.2009 unter dem Aktenzeichen 2 U 47/08, dass die Veröffentlichung von eingeschickten Videos auf einem Internetportal eine unlautere Nachahmung im Sinne des UWG darstelle.

In seiner Pressemitteilung vom 19.02.2009 erklärte das OLG:

Der Kläger habe zurecht geltend gemacht, dass durch das angegriffene Internetportal Leistungen nachgeahmt würden, die nur er verwerten dürfe. Diese Nachahmung sei im Sinne des Wettbewerbsrechts auch unlauter.

Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Die Sache sei von grundsätzlicher Bedeutung, u. a. weil die bisherigen Entscheidungen alle zum Profisport ergangen seien.

Zur Vorgeschichte hatten wir bereits berichtet. Die Betreiber von hartplatzhelden.de sind von ihrer Sicht der Dinge überzeugt und ersuchen nun dringend um Spenden um das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof durchführen zu können. Nicht ganz zu Unrecht meinen sie, dass das Vorgehen der Fußballverbände bislang wenig Rücksicht auf den Amateursport genommen hätte, insbesondere keine Plattform für den Amateursport geboten werde.

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