Miete vom Sozialamt

Manchmal kann man es sich nicht aussuchen: Die Arbeit ist weg, aber leben und wohnen muss man immer noch. Wären da nicht die Schwierigkeiten mit den Trägern von Sozialleistungen, die auf individuelle Mietverträge nicht eingehen können oder wollen, manches wäre leichter. So aber wurde einem Mieter wegen unpünktlicher Mietzahlungen gekündigt. Zu Recht?

Es kommt auf den Einzelfall an, urteilten alle damit befassten Gerichte bis hoch zum BGH, der in seiner Entscheidung vom 21.10.2009 folgende Gründe darlegte:

Das Sozialamt ist nicht Erfüllungsgehilfe des Mieters, sonder nimmt hoheitliche Aufgaben der Daseinsvorsorge wahr.

Urteil des BGH vom 21.10.09, AZ: VIII ZR 64/09

Die hoheitlich wahrgenommene Daseinsvorsorge hat zur Folge, dass der Mieter nicht in jedem Fall für verspätete Zahlungen des Sozialamts bzw. neuerdings des Jobcenters, zur Verantwortung gezogen werden kann, nämlich dann nicht, wenn er seinerseits alles Notwendige zur Sicherstellung der Mietzahlung gemacht habe.

Was das für den Vermieter im Einzelnen bedeutet, kann hier nur vermutet werden: Bekannt ist, dass Mietzahlungen der Ämter gerne auch mal wochen- und monatelang zu spät kommen - das kommt ganz auf die aktive bzw. nicht aktive Behörde an. Manch ein Vermieter hat da schon an einen enteignungsgleichen Eingriff gedacht, aber das ist zum Glück nicht die Regel.

Die Regel aber sind unpünktliche Zahlungen, da die Leistungserbringung der Jobcenter nicht mit den individuellen Mietverträgen korrelieren muß. Als Vermieter muß man dieses als Konsequenz aus obigem Urteil wenigstens dann hinnehmen, wenn der Mieter seinerseits alle Melde- und sonstigen Pflichten der Behörde gegenüber erfüllt hat und die Tatsache der verspäteten Mietzahlung allein im Wirkungsbereich der Behörde begründet ist.

Mieter und Vermieter sollten deshalb gleichermaßen aufpassen: Liegt die Verzögerung in mangelnden oder fehlenden Anträgen oder Auskünften des Mieters gegenüber der Behörde begründet, kann dem säumigen Mieter immer noch gekündigt werden: In diesem Fall hätte es der Mieter zu verantworten, dass die Mietzahlungen zu spät oder gar nicht kamen.

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