Verlängerung der Urheberrechte der aufführenden Künstler 2009

Die Sache ist durchsichtig wie eine zu lange getragene Socke und sie riecht auch ein wenig so: Man sehe sich noch einmal die Empfehlung an, welche die Europäische Kommission für die Verlängerung der Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler ausgesprochen hat: Empfohlen wird eine Verlängerung von 50 auf 95 Jahre. Am 02. März 2009 wird darüber entschieden.

Wir hatten bereits in einem Beitrag über Musikerrechte und die Verlängerung der Schutzdauer dargelegt, warum dieser Vorschlag für die ausführenden Musiker Unsinn ist. Wir hätten uns die Ausführungen sparen können, wäre bereits damals das Gutachten des Max-Planck-Instituts für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht bekannt gewesen, auf welches wir der Einfachheit halber jetzt verweisen: Stellungnahme des Max-Planck-Instituts zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2006/116 EG des Europäischen Parlaments. Dieses Gutachten beschreibt auf 23 Seiten und in ungewöhnlicher Schärfe warum die Verlängerung der Schutzrechte keine gute Idee ist.

Die einzigen Profiteure sind nach wie vor die Rechteverwerter, welche in aller Regel nicht die Musiker selbst sind, da die Musiker ihre Rechte bereits zu Anfang verkauft haben. Fällt denn niemandem in der Kommission auf, dass dieses Mittel untauglich zur Erreichung des gewünschten Ziels ist?

Zum Abschluß folgendes Zitat aus dem Gutachten, dass die ganze Widersinnigkeit offen legt:

Denn solange die genannten Konstellationen von Einmalzahlungen (die sog. Buy-Out-Verträge) uneingeschränkt zulässig sind, profitierte der ausübende Künstler von einer Schutzfristverlängerung insoweit ja gerade nicht; begünstigt würde stattdessen der Produzent als sein stärkerer Vertragspartner, dem diese Rechte somit einfach für die längere Frist abzutreten wären.

Nach den Feststellungen des Max-Planck-Instituts wurden sämtliche wissenschaftliche Gutachten, auch jenes von der Kommission selbst in Auftrag gegebene, in der Beschlussempfehlung unterdrückt, weil sich alle gegen den Vorschlag der Kommission ausgesprochen hatten. Honi soit, qui mal y pense Mr. Creevy.

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