Nur-Onlinerechnungen sind zulässig
Nach Ansicht des OLG stehen dem weder Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) noch solche des Umsatzsteuergesetzes (UStG) entgegen. Geklagt hatte eine Verbraucherzentrale gegen entsprechende AGB eines Onlineanbieters.
Das OLG betonte, dass zwar eine Pflicht zur Rechnungsstellung bestehe, diesem komme das Unternehmen aber nach. Gegenüber Verbrauchern aber bestehe keine Pflicht zur Rechnungsübermittlung. Zwar sehen die Kundenschutzvorschriften des TKG Regelungen zum Inhalt von Rechnungen vor, aber nicht welche zur Übermittlung. Auch aus §14 UStG ergebe sich keine Verpflichtung zur Rechnungsübermittlung.
Online-Rechnungen sind damit nicht nur zulässig, sondern können auch zwischen Unternehmer und Verbraucher vertraglich vereinbart werden.