Wenn der Mieter die Wohnung verbessert

und er auch noch die Kosten dafür trägt, darf der Vermieter dann die Wohnwertverbesserung bei der nächsten Mieterhöhung berücksichtigen?

Diesen Fall hatte der BGH mit seinem Urteil vom Urteil vom 7. Juli 2010, Aktenzeichen: VIII ZR 315/09, zu entscheiden.

Eigene Leistungen des Mieters werden bei der Mieterhöhung nicht berücksichtigt.

BGH, VIII ZR 315/09

Der Bundesgerichtshof entschied sich im Ergebnis gegen die Berücksichtigung bei der Mieterhöhung, weil der Mieter sonst doppelt zahlen müßte: Erst einmal den Ausbau und dann noch die Mieterhöhung. Erstaunlich, dass die Sache überhaupt beim BGH gelandet ist. Wenn der Mieter mit Zustimmung des Vermieters auf eigene Kosten substanzielle Verbesserungen an der Wohnung vornimmt und wie hier, eine Sammelheizung und ein ursprünglich nicht vorhandenes Bad einbaut, kann es aus Gründen des Vertragsrechts schon am Anspruch des Vermieters fehlen: Die neuen Einbauten unterliegen zwar, da mit Zustimmung eingebaut, im Regelfall der Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht des Vermieters, da sie dann als mitvermietet gelten, andererseits profitiert der Vermieter erheblich von der Verbesserung der Wohnung.

Den Mieter hier seine Leistung doppelt bezahlen zu lassen, nämlich durch die erbrachten Aufwendungen bei Einbau und durch eine höhere Einstufung im Mietspiegel, erschien dem BGH hier als nicht angemessen.

Dem ist zuzustimmen. Der BGH hat aber anerkannt, dass bei anders lautender Vereinbarung die Einbauten auch zu Lasten des Mieters berücksichtigt werden können.

Für Mieter, die sich ihren Einbau, auch bei erheblichem persönlichen Einsatz, vom Vermieter ganz oder teilweise finanzieren lassen, ergibt sich nichts Neues: Diese Leistungen führen unter Umständen zu einer neuen Eingruppierung der Wohnung in einen vorhandenen Mietspiegel und damit zu einer gesteigerten Mieterhöhung.

Aber Vorsicht: Nicht jeder finanzielle Aufwand des Mieters führt zu einer substanziellen Wohnwertverbesserung im Sinne des Mietspiegels: Schönheitsreparaturen bleiben außen vor, ebenso dürfte es sein, wenn nur bereits Vorhandenes durch etwas Neues ersetzt wird.

Verwandte Seiten

Mietspiegel

Mieterhöhung

Neu geschrieben

Hauptnavigation