Nährwerttabellen und Irreführung des Verbrauchers

In einem Verfahren vor dem OLG Frankfurt wurde Ferrero, der Hersteller des süßen Brotaufstrichs "Nutella", verpflichtet, die Nährwertangaben für Nutella anders anzugeben, weil die dort gemachten Angaben geeignet seien, den Verbraucher irrezuführen. Irreführende Angaben sind aber wettbewerbswidrig.

Das Urteil vom 20.10.2011, AZ: 6 U 40/11 des OLG Frankfurt setzte sich insbesondere mit den unterschiedlichen verwendeten Maßeinheiten auseinander.

...denn ein Lebensmittel, das vermeintlich nur wenig Nährstoffe wie Zucker und Fett, dafür aber viel Vitamine und Mineralstoffe enthält, wird als besonders wertvoll angesehen

OLG Frankfurt 6 U 40/11

Die klagende Verbraucherzentrale bemängelte, dass es nur schwer verständlich sei, wie die Tabelle aufgebaut sei, es würde der irrige Eindruck erweckt, das Produkt "Nutella" hätte wesentlich mehr Vitamine und Mineralstoffe enthalten, als es tatsächlich der Fall sei. Das Gericht gab der Verbraucherzentrale recht.

Die zweigeteilte Tabelle war vom Prinzip her so aufgebaut:

Nährwert in Kcal/kJ pro
100 Gr
pro
15 Gr
GDA**
15 Gr
Stoff Wert Wert %
Stoff Wert Wert %
Stoff Wert Wert %

Die zweite Tabelle mit Vitaminen und Mineralstoffangaben war so aufgebaut:

Stoff pro
100 Gr
RDA* in %
Stoff [mg] Menge %
Stoff [mg] Menge %
Stoff [mg] Menge %

GDA = Richtwert für die Tageszufuhr eines Erwachsenen (verkürzt)
RDA = Prozentsatz der empfohlenen Tagesmenge

Was hat der Hersteller also gemacht? Er hat in der zweiten Tabelle einfach auf die Angabe der Portionsmenge für Vitamine und Mineralstoffe verzichtet, so dass die beiden übereinanderliegenden Prozentreihen in der rechten Spalte den Eindruck erweckten, sie gehörten zusammen und würden sich auf den gleichen Richtwert beziehen, nämlich die Portionsmenge aus der ersten Tabelle, welche den GDA-Wert bestimmt. (Hier mit rot verdeutlicht) Die konkrete Gestaltung war geeignet, im Verbraucher die irrige Annahme zu erwecken, das Produkt sei wertvoller als es eigentlich ist, denn tatsächlich muss man fast sieben Portionen Nutella essen (vom Hersteller empfohlene Tagesmenge) um auf angegebenen Prozentwerte für die Mineralstoffe und Vitamine zu kommen.

Das Gericht hat aus eigener Sachkenntnis festgestellt, dass dies den Verbraucher irreführen könnte. Man müsse schon äußerst genau lesen um hier keinen Irrtum zu erliegen. Dazu habe man aber beim Einkauf z.B. im Supermarkt in aller Regel keine Muße.

Derartige zur Irreführung geeignete Gestaltungen sind aber wettbewerbswidrig, weil sie einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber anderen Herstellern ähnlicher Produkte ergeben könnten.

Ferrero muss deshalb seine Nährwerttabelle, was Nutella angeht, ändern.

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