Kinderlärm im Mietrecht

"Des Menschen Wille ist sein Himmelreich" (Johann Jakob Wilhem Heinse zugeschrieben)... "aber auch seine Hölle" (Karl May zugeschrieben).

Diese Ambivalenz im Innern zeigt sich auch in der Wahrnehmung nach außen. Was dem Einen ein erwünschtes Alltagsgeräusch ist, ist dem anderen, der "seine Ruhe" nach einem anstrengenden Arbeitstag haben will, die Hölle.

Kinderlärm ist sozialüblich.

Die Meinungen gehen hier weit auseinander und oft wurden schon wegen eines empfundenen Mietmangels die Miete gemindert.

Jedem ist klar, dass es für eine funktionierende Gesellschaft Kinder bedarf, manchen wollen diese aber nicht in ihrer Nähe.

In seiner Not hat der Gesetzgeber nun entschlossen, Kinderlärm ausdrücklich als "sozialüblich" einzustufen um insbesondere die Einrichtung und den Betrieb von Kindergärten und Kindertagesstätten sicherstellen zu können, aber Auswirkungen auf das private Mietrecht hat diese geplante Änderung durchaus.

Mit dem Gesetzentwurf greift die Bundesregierung ein Anliegen des Bundesrates auf, welches er in Form einer Entschließung im März 2010 an diese herangetragen hatte. Die Länder vertraten die Auffassung, dass Kinderlärm grundsätzlich keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben sollte. Im Recht sei deshalb klar zum Ausdruck zu bringen, dass Kinderlärm sozialadäquat ist. Aus diesem Grund hatten sie um Prüfung gebeten, ob und wie das geltende Bundesrecht entsprechend verbessert werden könne.

Bundesrat 15.04.2011

Soweit die geplante Änderung des §22 BImSchG Platz greift, sind zwar zunächst nur öffentliche Einrichtungen privilegiert:

Man darf aber die Ausstrahlungswirkung derartiger gesetzgeberischer Wertungen nicht unterschätzen: Es gibt zwar eine Reihe von Urteilen im Mietrecht, die zeitweises Kindergeschrei und Kinderlärm als sozialüblich einstufen, andererseits ist es weder für den einen noch für den anderen absehbar, welche konkreten Umstände nun vorliegen müssen, damit ein Mietmangel vorliegt oder "sozialübliche" Geräusche als solche hingenommen werden müssen.

Für die Zukunft kann prognostiziert werden, dass sich die Anforderungen an die Annahme einer "schädlichen Umwelteinwirkung" durch Kinderlärm deutlich verschärfen werden.

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