Filesharing-Klagewelle in München

Das Amtsgericht München hat in einer interessanten Pressemitteilung vom 16.11.2011 darauf hingewiesen, dass bei ihm rund 1.400 Klagen in Filesharing-Angelegenheiten anhängig seien.

Bereits seit dem Frühjahr verstärkt sich die Zahl der Klagen im Bereich des Filesharings

...kann das vermeintliche Schnäppchen also ganz schön teuer werden

Damit einhergehend klärt die Pressemitteilung auch noch gleich darüber auf, dass Filesharing ein hohes Risiko in sich trage und der jeweilige Nutzer leicht identifiziert werden könne. Indes ist der Kenntnisstand der Mitteilung leicht veraltet. Dort wird noch davon gesprochen, dass ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft zur Ermittlung der Anschlußinhaber durchgeführt wird. Das ist seit Einführung des §101 Abs.9 UrhG nicht mehr notwendig.

Ob diese gut gemeinte Aufklärung die Klageflut eindämmen hilft? Vermutlich nicht, denn betroffen dürften derzeit nur die kurz vor der Verjährung stehenden Altfälle aus dem Jahr 2008 sein.

Der Gerichtsstand München deutet weiter darauf hin, dass es sich um Fälle handelt, in denen die Abgemahnten keine oder nur eine unzureichende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben haben. Vermutlich handelt es sich ebenfalls um Fälle, die von der Kanzlei WaldorfFrommer betreut werden, denn diese hat ihren Geschäftssitz in München.

Von Klagewellen an anderen Gerichten ist derzeit nichts bekannt, es ist aber davon auszugehen, dass auch andere Kanzleien die Verjährung der Ansprüche ihrer Mandanten prüfen werden und gegegebenfalls Klage erheben.

Es war und ist also keine gute Idee, den Kopf in den Sand zu stecken oder sich ohne nähere Kenntnis der Materie selbst zu vertreten. Auch wenn man nicht als Täter in Betracht kommt, als Störer könnte man trotzdem haften.

Hinweis: Störerhaftung vermeiden.

Neu geschrieben

Hauptnavigation

Sie können die Seite jetzt  oder die Druckvorschau schliessen.Tipps zu Druckeinstellungen: Link Einstellungen Internet ExplorerLink Einstellungen Mozilla FirefoxLink Einstellungen OperaLink Einstellungen Safari

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass unsere Online-Seiten, deren Teil die von Ihnen ausgedruckte Seite ist, lediglich allgemeine Informationen liefern können. Für eine verbindliche Rechtsberatung im konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an uns oder an eine andere zur Rechtsberatung befugte Stelle. Vielen Dank!