Interview mit Pressesprecher: Darf die Sendung untersagt werden?

Es ging um ein heisses Thema, obwohl es nicht neu ist: Spekulationen mit Lebensmitteln können Produkte so verteuern oder verbilligen, dass sich ärmere Staaten oder deren Bevölkerung die Anschaffung entweder nicht leisten können oder die lokalen Erzeuger ihre Waren nicht loswerden, weil sie nicht mit den billigen Produkten des Welthandels konkurrieren können. Beides kann negative Auswirkungen haben.

Das Thema, vor allem die Auswirkungen, sind nicht neu, denn EU-subventionierte Lebensmittelüberschüsse werden schon seit Jahren auf z.B. den afrikanischen Märkten verkauft und beeinflussen die dortige Wirtschaft erheblich.

Im konkreten Fall ging es um den Handel mit Agrar-Rohstoffen zu denen der Pressesprecher der Deutschen Bank, Frank Hartmann, befragt wurde.

Die Fragestellung löst eine fiktive Investmentbankerin aus, gespielt von Luzia Schelling, welche sich darum sorgt, dass durch ihre Tätigkeit vermutlich Millionen von Menschen verhungert sind.

Der Film von Philipp Ruch, "Schuld. Die Barbarei Europas" wird von der von ihm gegründeten Initative mit dem denkwürdigen Namen "Zentrum für politische Schönheit" verantwortet.

Daraufhin wurde er von der Deutschen Bank per Mail abgemahnt, mit der Begründung er verletze das vertraulich gesprochene Wort, mache sich dadurch (eventuell) strafbar, jedenfalls auch zivilrechtlich haftbar.

Die persönlichkeitsrechtliche Fragestellung um die es hier geht, ist interessant: Darf das Telefonat mit einem Pressesprecher, der in seiner Funktion als Pressesprecher interviewt wird, gesendet werden oder hat das betroffene Unternehmen, wahlweise der Pressesprecher, eine Vetorecht? Der Kollege Stadler meint "Nein" mit guten Gründen und ich möchte mich dieser Beurteilung anschließen. Im Übrigen behauptet das Zentrum für politische Schönheit, dass der Pressesprecher über die Aufzeichnung des Gesprächs unterrichtet wurde.

Nur für den Fall, dass die Frist am 19.12. ungenutzt abläuft, schließe ich mit dem Votum: "Nie war sie so wertvoll wie heute", nämlich die Schutzschrift.

-ar-

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