GEMA verlangt Kopiervergütung von DJ's

Musik gehört zum Clubleben dazu. Kein Club, der nicht einen Resident DJ hat oder anderen Disc Jockeys Gastauftritte ermöglicht. Für die Musiknutzung zahlt der Club und ab dem 01.04. in bestimmten Fällen auch der DJ.

Ab dem 01. April 2013 soll bei der GEMA ein neuer Tarif in Kraft treten, nämlich ein geänderter Tarif VR-Ö. Damit sollen DJ's nun für die Vervielfältigung ihrer gekauften oder erhaltenen Musik auf Festplatten etc. eine Vergütung bezahlen.

Wir gehen dabei davon aus, dass ein vereinfachtes Verfahren in Form jährlicher Pauschalzahlung auf Basis von 0,13 EUR je Vervielfältigungsstück/ Werk eingeführt wird.

GEMA FAQ

Bisher tragen die Clubs die Kosten, die durch Nutzung vervielfältigter Musik entstehen, also wenn keine Originaltonträger aufgelegt oder abgespielt werden, durch einen Aufschlag von rund 30% auf die sonstige Vergütung. In Zukunft sollen die Vergütung nun offenbar - auf anderer Rechtsgrundlage - den DJ's auferlegt werden. Im Einzelnen:

Die einzelnen Punkte

  1. Betroffen ist, wer Musik zum Zweck der öffentlichen Wiedergabe kopiert, also derjenige, der Musik von einer Promo-CD, einem gekauften Tonträger etc. auf ein anderes Speichermedium spielt.
  2. Nicht betroffen ist die Nutzung gekaufter MP3's, welche nicht weiter kopiert werden oder Abspielen von Vinyl oder Original-CD.
  3. Es ist nicht erforderlich, dass die kopierte Musik auch tatsächlich gespielt/wiedergegeben wird, der Kopiervorgang reicht aus. Die Kopiervergütung ist nur einmalig (pro Kopie) zu zahlen, die tatsächliche Nutzung wird über die Clubs als Veranstalter abgerechnet.
  4. Wer solche Musik mehrmals kopiert, muss mehrmals zahlen, es sei denn, nur eine Kopie ist zur öffentlichen Wiedergabe bestimmt. Beispiel: Ein DJ hat zwei Festplatten oder Speichermedien. Für jeden Club den er bespielt hat er eine unterschiedliche Mischung an Titeln, wobei es Überschneidungen gibt. Der Bequemlichkeit halber beschriftet er die Festplatten mit Aufklebern: "Club A" und "Club B". Da die Kopien in beiden Fällen für die öffentliche Wiedergabe bestimmt sind, muss er für die Überschneidungen zweimal zahlen. Gleiches gilt, wenn er die Kopien zweimal auf derselben Festplatte hat.
  5. Sicherungskopien dürfen weiterhin kostenfrei erstellt werden.
  6. Eine genaue Angabe der solchermaßen lizenzierten Kopien (Trackname, Interpret etc.) ist nicht erforderlich, die Angabe der Menge reicht aus.
  7. Vor der (berechtigten) Nutzung muss der DJ einen Rahmenvertrag mit der GEMA abschließen. Abgerechnet wird jährlich aufgrund der Angaben des DJ's.
  8. Bereits kopierte Stücke müssen nachlizenziert werden:
    GEMA (Reindlmeier via De:Bug): "Für Kopien, die vor dem 01.04.2013 erstellt wurden, müssen die Vervielfältigungsrechte auch erworben werden."
  9. Die Vergütung ist pro Kopie einer konkreten Musikdatei nur einmal zu bezahlen - die Meldung über neue Kopien muss aber jährlich im Voraus erfolgen. Rechtlich ist die Vorab-meldepflicht nachvollziehbar, praktisch ist sie aber nicht: Wer weiß schon, wieviel Titel er konkret neu hinzunimmt? Faktisch leistet der DJ also Vorkasse. Wenn er sichergehen will, muss er einen Puffer einplanen.
  10. Golem.de geht derzeit jedoch von einer jährlichen Nutzungsgebühr aus, was meines Erachtens falsch ist:

GEMA: Die Vergütung ist für alle Vervielfältigungen, die ab 01.04.2013 vorgenommen und zur öffentlichen Wiedergabe genutzt werden, einmalig zu bezahlen.

Kommentierung

Die Empörung ist unter den DJ's groß. Ist sie aber auch gerechtfertigt? Das Kopieren von Musik für gewerbliche Zwecke lag bisher bestenfalls in einer rechtlichen Grauzone, denn grundsätzlich hätte das Vervielfältigungsrecht für einzelne Werke für nicht private Zwecke in jedem einzelnen Fall vorher beim Rechteinhaber eingeholt werden müssen. Bisher war nur die Nutzung solcher Kopien legalisiert, nicht aber deren Erstellung. Mit dem Rahmenvertrag und der entrichteten Vergütung muss der DJ nun vorausssichtlich keine Inanspruchnahme mehr durch die Rechteinhaber fürchten:

Die DJs werden bei der GEMA, wie andere Musiknutzer auch, als Kunden geführt und erhalten für die Inanspruchnahme der GEMA zustehenden Nutzungsrechte (hier: des Vervielfältigungsrechts) eine entsprechende Vergütungsrechnung.

GEMA FAQ

Fakt ist, die Kosten sind ziemlich überschaubar für den DJ. Für tausend Titel wird gerade mal eine einmalige Gebühr von 130,00 Euro fällig. Andererseits steigt der Verwaltungsaufwand für den DJ und es ist zu fragen, ob der voraussichtlich geringe Ertrag für die GEMA den ganzen Aufwand rechtfertigt. Mehr Bürokratie für nichts?

Da die Kopiergebühr direkt an die Fertigung einer Kopie zum Zweck der öffentlichen Wiedergabe gekoppelt ist, ist es aus wirtschaftlicher Sicht keine gute Idee für einen DJ mehrere Festplatten/Datenträger mit sich überschneidenden Titelinhalten vorrätig zu haben. Angesichts der Größe heutiger Speichermedien wäre es aber kein Problem, alles auf ein Speichermedium zu packen. Dem DJ wäre daher anzuraten, mit besonders robusten externen Platten oder gar externen SSD's zu arbeiten, welche man nach Bedarf an den jeweiligen Laptop/Computer anschließt.

Die Nutzung von gekauften "Original-MP3's" über iTunes, amazon, Beatport etc. wird nicht mit der Kopiervergütung belastet, wenn der DJ auf weitere Kopien zur öffentlichen Wiedergabe verzichtet. Das ist zunächst nicht nachvollziehbar, erklärt sich aber aus dem rein technischen Anknüpfungspunkt der "Kopier-" Gebühr. Für den Fall eines Dateiverlustes (Festplattencrash etc.) müsste der DJ aber auch für die Wiedereinspielung der Sicherungskopie dieser "Original-MP3" erstmalig eine Kopiervergütung für das konkrete Stück zahlen, die vorher nicht fällig geworden ist.

Experimentierfreudige DJ's zahlen unter Umständen mehr als derjenige, der immer die fast gleiche Musik (Themenpartys, Ü-XX etc.) auflegt und gerade einmal zehn neue Titel pro Jahr aufnimmt. DJ's, welche nur selten auflegen, zahlen im Verhältnis mehr als DJ's die fünfzigmal im Jahr auflegen und die Kopiervergütung so besser auffangen können.

Letztlich werden die DJ's gezwungen, sich als Musiknutzer bei dem GEMA anzumelden, die GEMA-Vermutung gilt auch hier.

Zusammenfassung

Ein Vorteil der Regelung ist, dass das grundsätzlich vorab genehmigungsbedürftige Vervielfältigen von Musikkopien für die öffentliche Wiedergabe legalisiert wird. Aber der Aufwand für den DJ und der GEMA scheint in keinem Verhältnis zum voraussichtlichen Ertrag zu stehen. Eine tiefere Überprüfung der Angaben des DJ's wäre mit enormen Aufwendungen verbunden, wenn überhaupt möglich, denn man müsste man jeden DJ einzeln aufsuchen und sich den Festplatteninhalt anschauen. Viel hängt also von der Ehrlichkeit des DJ's ab. Dieser darf aber wegen der GEMA-Vermutung nicht den Kopf in den Sand stecken!

Die GEMA versucht sich hier an einer pragmatischen, aber keineswegs perfekten Lösung um die Clubs zu entlasten und die Rechtslage der meist nur für das öffentliche Auflegen erstellten Kopien zu legalisieren, verbunden mit einem erhöhten Aufwand und auch Risiko auf Seiten der DJ's freilich. Es ist aber nicht zu übersehen, dass das bisherige Urheberrecht aufgrund der vielfältigen hinzugekommenen Nutzungs- und Beschaffungsszenarien einer Überarbeitung bedarf. Die Schaffung von noch mehr Bürokratie kann nicht der Weisheit letzter Schluß sein.

Stand: 11.03.2013 (Geändert: Ergänzt und verbessert)

Neu geschrieben

Hauptnavigation