GEMA-Einigung über DJ-Kopiervergütung
Die neuen Vergütungssätze treten am 1.4.2013 in Kraft.
Die Einigung der GEMA mit dem BVMV und dem Berufsverband Diskjockey e.V. enthält deutliche Erleichterungen für die Praxis der Musiknutzung im Vergleich zur bisherigen Version.
Im Einzelnen aus der Pressemitteilung der GEMA:
- Die Vergütung beträgt 0,13 EUR je Musikwerk, das zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe vervielfältigt wird. Vervielfältigungen (Kopien), die einmal ordnungsgemäß lizenziert wurden, können zeitlich unbegrenzt für die öffentliche Wiedergabe genutzt werden
- Bereits vor dem 01.04. 2013 gemachte Kopien können - gleich, wieviele es sind, durch eine Einmalzahlung von 125,- EUR bis spätestens zum 31.12.2013 lizenziert werden. Das lohnt sich also schon, wenn man nicht einmal tausend Titel hat. Die meisten DJ's und sonstige Veranstalter dürften deutlich mehr auf der Festplatte haben.
- Backups sind nicht kostenpflichtig. Aktive Musikdatenbanken,die aus Backups hergestellt werden, müssen jedoch pauschal mit 125,- Eur erneut lizenziert werden, etwa nach einem Festplattencrash oder Tausch der Festplatte. Die Anzahl der Titel ist dabei gleichgültig.
- Es gibt etwas günstigere Pauschaltarife für Intensivnutzer und Kostenvorteile für Mitglieder der oben genannten Verbände.
Wie immer man auch zur Kopiervergütung steht, die Kostenfolgen aus dem aktuellen Tarif VR-Ö der GEMA liegen jetzt auf dem Tisch und sind, um im Bild zu bleiben, tatsächlich überschaubar. Vor allem Veranstaltern und DJ's, welche mehrere (zehn-)tausend Musikdateien im Repertoire haben, dürften über die vergleichsweise günstige Einmalzahlung für alte Kopien oder im Falle eines Festplattencrashs erfreut sein. Voraussetzung ist freilich, dass sich der Musiknutzer, etwa der Musikveranstalter oder DJ vorher bei der GEMA meldet und einen entsprechenden Nutzungsvertrag schließt.