Filesharing: Provider müssen IP-Adressen nicht speichern

Den Internetzugang bastelt sich niemand selbst. Diesen stellt ein Provider zur Verfügung, zum Beispiel Vodafone, die Telekom oder O2 oder sonstige Provider. Das OLG Düsseldorf, Az: I-20 W 118/12 und weitere, hat nun festgestellt, dass eine gesonderte Speicherung der Nutzungsdaten für Zwecke der Rechteinhaber nicht erforderlich ist.

Keine Verpflichtung zur gesonderten Speicherung für fremde Zwecke

Konkret ging es um mehrere Klagen von Rechteinhabern gegen die Vodafone GmbH. Mit Hilfe dieser Klagen sollte Vodafone verpflichtet werden, die laufenden IP's der Internetkunden zu speichern, obwohl das Unternehmen das ansonsten nicht tut.

Mit Hilfe dieser IP's (Internet Protocol Address) kann unter anderem festgestellt werden, unter welcher IP zu einem bestimmten Zeitpunkt bestimmte Handlungen vorgenommen wurden, z.B. die IP's von Teilnehmern an Tauschbörsen, welche geschützte Werke rechtswidrig herunterladen und zeitgleich anbieten.

Da viele Provider die Nutzung der IP's über mindestens mehrere Tage speichern, ist es für Rechteinhaber recht leicht, sofern sie dabei keine Fehler machen, über einen gerichtlichen Auskunftsanspruch an den Nutzer des Internetanschlusses, dem eine IP zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war, (dynamische IP) heranzukommen.

Nun, Vodafone hat die IP-Adressen bisher nicht gespeichert. Nach Ansicht des OLG Düsseldorf besteht auch keine Verpflichtung dazu: Es bestünde nur die Verpflichtung über vorhandene Daten Auskunft zu erteilen, wenn aber keine Daten gespeichert würden, könnten auch keine Daten beauskunftet werden. Es gäbe derzeit kein Gesetz, welches eine solche Verpflichtung zur vorsorglichen (und fremdnützigen) Speicherung zugunsten der Rechteinhaber und zu Lasten der Provider statuiere. Vodafone muss also die Nutzungsdaten, insbesondere die IP-Adressen, seiner Nutzer nicht gesondert speichern.

Viele Provider speichern Nutzungsdaten, unter anderem auch die IP's ihrer Kunden, vornehmlich oder vorgeblich zu Abrechnungszwecken. Bei Vodafone ist das offenbar nicht der Fall.

Die Beschlüsse hat die Kanzlei Loschelder, welche die Vodafone GmbH in diesen Verfahren vertreten haben, erstritten. Danke an den Kollegen Stadler, der auf diese Nachricht hinwies.

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