Baden-Württemberg konzentriert Zuständigkeit im Urheberrecht

Das Land Baden-Württemberg wird ab dem 01.01.2016 die gerichtliche Zuständigkeit in Urheberrechtssachen auf die Amtsgerichte Stuttgart und Mannheim konzentrieren, sofern der Streitwert bei bis zu € 5.000,- liegt.

Die Zuständigkeiten bei höherem Streitwert liegen bereits bei den Landgerichten Stuttgart(OLG-Bezirk Stuttgart) bzw. Mannheim (OLG-Bezirk Karlsruhe), siehe unsere Seite "Zuständigkeit im Urheberrecht" dazu.

Nach §105 UrhG kann die jeweilige Landesregierung eine solche Konzentration von Zuständigkeiten anordnen, wenn es der Rechtspflege dienlich ist.

Davon ist hier auszugehen. Die Streitigkeiten in Urheberrechtssachen haben erheblich zugenommen, gerade in Filesharingfällen. Mit der Zuständigkeitskonzentration ist eine erheblich verbesserte Expertise der damit befassten Richter im Urheberrecht zu erwarten, so dass eine einheitlichere, aber vor allem zügigere Bearbeitung dieser Rechtsmaterie zu erwarten ist.

Neu geschrieben

Hauptnavigation