Miete einer Garage

Wird eine Garage zusammen mit der Wohnung gemietet, so gelten hinsichtlich der Kündigung oder der Mietzinserhöhung die Vorschriften über Wohnraummiete.

Die Garage ist regelmäßig nicht isoliert kündbar. Auch erst später hinzugemietete Garagen können Bestandteil des Wohnraummietvertrages werden, wenn es sich nicht aus den Umständen ergibt daß zwei getrennte Verträge gewollt waren.

Beispiel: Der Vermieter der Garage ist ein anderer als der von der Wohnung oder es sind andere Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen vereinbart.

Die Garage darf nicht nur für einen PKW des Mieters genutzt werden. Es dürfen auch Gegenstände dort gelagert werden die mit der Nutzung der Verkehrsmittel des Mieters in Zusammenhang stehen, Winterreifen, Werkzeug und so weiter. Hierfür dürfen auch Regale angebracht oder gestellt werden. Die Lagerung von brennbaren Stoffen (Benzin, Öl) ist jedoch unzulässig.

Auch Fahrräder und andere Verkehrsmittel des Mieters dürfen dort untergebracht werden.

Der Vermieter muss dafür sorgen,dass die Garage verkehrssicher erreichbar ist.

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