Die kleine Münze im Urheberrecht

Der Begriff kleine Münze des Urheberrechts hört sich nach "nicht viel" an und so ist es auch gemeint. Die Figur der kleinen Münze wurde von der Rechtsprechung entwickelt um klarzustellen, dass nicht nur Werke der Hochkultur durch das Urheberrecht geschützt sind, sondern alle Werke des Urheberrechts, welche dem Werkbegriff des Urheberrechts entsprechen. Die "kleine Münze" macht deutlich, dass es graduelle Unterschiede zwischen verschiedenen Werken gibt.

Mit der kleinen Münze werden Werke bezeichnet, die gerade noch so den urheberrechtlichen Werkbegriff erfüllen.

Das besondere Augenmerk liegt auch da auf die zum Ausdruck kommen müssende Individualität des Urhebers.

Praktische Bedeutung erwirbt diese Begrifflichkeit durch die Graduierung des Schutzumfangs eines urheberechtlich geschützten Werks: Je geringer der individuelle schöpferische Ausdruck im Werk zum Tragen kommt, um so geringer ist auch der Schutzumfang des Werks und umgekehrt. Bereits kleine Änderungen könnten dann eine freie Bearbeitung eines Werks der "kleinen Münze" darstellen.

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