Übersicht über das Urheberrecht

Das Urheberrecht handelt vom Schutz der persönlichen und wirtschaftlichen Belange des Urhebers in Bezug auf sein geschaffenes Werk.
Das Problem der Aneignung fremden Gedankenguts oder fremder Werke besteht bereits seit römischer Zeit. Die moderne Technik erlaubt es allerdings auf einfache Weise verlustfreie Kopien von Inhalten überall und jederzeit zu verbreiten, weshalb das Urheberrecht in der Praxis zunehmend an Bedeutung gewinnt. Was leicht zu haben ist, so ein früher gültige und grundlegende Lebenserfahrung, kann nicht viel wert sein. Im Bereich des geistigen Eigentums kann das eine fatale Fehleinschätzung bedeuten.
Wirtschaftlich mindestens genauso bedeutsam wie die Rechte an einem Werk des Urheberrechts sind die verwandten Schutzrechte im Urheberrecht. Dies betrifft Lichtbilder, ausübende Künstler, Sendeanstalten und einige andere mehr. Einen kurzen Abriß finden Sie unter Verwandte Schutzrechte im Urheberrecht
Das Recht am eigenen Bild ist kein Recht, welches durch Werkschöpfung entstanden ist, sondern Ausfluss eines Persönlichkeitsrechts. Freilich ist es eng verwandt, weshalb es hier kurz dargestellt wird.
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