Wahrnehmungsgesellschaften
Wesentliches Merkmal dieser Wahrnehmungsgesellschaften ist der doppelte Kontrahierungszwang: Jeder Urheber aus dem Geschäftsfeld der Wahrnehmungsgesellschaft muss aufgenommen werden (Wahrnehmungszwang), §6 UrhWahrnG, jede angefragte Nutzung muss zu angemessenen Bedingungen ( meist ein Tarif) gewährt werden (Abschlußzwang),§11 UrhWahrnG . In abtrennbaren Teilbereichen geht zumindest die EMI-Group einen eigenen Weg: Online-Rechte angloamerikanischer Künstler werden exklusiv über eine eigene Verwertungsgesellschaft CELAS vertrieben. Diesen Weg geht die EMI freilich nicht allein: 50% der Firma gehören der GEMA, 50% einer englischen Wahrnehmungsgesellschaft.
Die starke Spezialisierung einiger Wahrnehmungsgesellschaften erscheint fragwürdig. Es ist aber sinnvoll, im Gefüge einer zunehmend digitalisierten und damit für alle möglichen Werknutzung, die Kenntnisse und Erfahrungen in einem bestimmten Bereich zu bündeln.
Wahrgenommen werden gewöhnlich die so genannten Zweitverwertungsrechte, also die Wahrnehmung von Rechten an Werken, die bereits aufgeführt, veröffentlicht, oder verbreitet wurden. Hier sollten Künstler aufpassen, dass sie selbst noch die Werke nutzen dürfen. Die bekannteste und älteste Wahrnehmungsgesellschaft ist die GEMA. Sie nimmt die Zweitverwertungsrechte von Komponisten, Musikverlegern und Textdichtern wahr.
Wahrnehmungsgesellschaften müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen um ihre Dienste anbieten zu können. Vor allem müssen sie die Voraussetzungen des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes erfüllen.
Folgende Wahrnehmungsgesellschaften gibt es zur Zeit:
GEMA
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte rV, Berlin, München
Link: www.gema.de
Für Rechte der Komponisten, Textdichter und Musikverlagen an Werken der Musik
VG Wort
Verwertungsgesellschaft Wort rV, München
Link: www.vgwort.de
Für Rechte der Wortautoren und ihrer Verleger
VG Bild-Kunst
Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst rV, Bonn
Link: www.bildkunst.de
Für Rechte der Bildenden Künstler, Fotografen, Bildjournalisten, Bildagenturen, Grafik- und Foto-Designer, Film, Fernsehen und Audiovision
GVL
GVL Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH, Berlin
Link: www.gvl.de
Wahrnehmung der Vergütungsansprüche aus Zweitverwertung für ausübende Künstler, Tonträgerhersteller, Film- und Videohersteller und Veranstalter
VFF
VFF Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH, München
Link: www.vff.org
Für Rechte selbständiger Filmhersteller, Sendeunternehmen und deren Werberundfunkgesellschaften, insbesondere aus öffentlicher Wiedergabe und Reproduktion.
GÜFA
GÜFA Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten mbH, Düsseldorf
Link: www.guefa.de
Wahrnehmung der Rechte von Herstellern und Videoproduzenten überwiegend erotischer Filme, vor allem bei öffentlicher Wiedergabe oder Vorführung. (Kinos, Hotels usw.)
VG Musikedition
VG Musik-Edition Verwertungsgesellschaft, Kassel
Link: www.musikedition.de
Wahrnehmung der Leistungsschutzrechte aus §§ 70,71 UrhG für wissenschaftliche Verfasser, Herausgeber und Verleger und Reprographierechte für Musiknoten, vor allem auf dem Gebiet der Musik.
VGF
VGF Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken mbH,
VGF München: Beichstraße 8,
80802 MÜNCHEN (Deutscher Film)
und
VGF Berlin: Neue Schönhauserstr. 10,
10178 Berlin. (Auslandsfilm)
https://www.vg-film.de
Nimmt die Rechte der Filmverleiher und der Spielfilmproduzenten im Videobereich wahr, z.B. Leerkassettenabgabe, Vermieten und Verleihen von Videokassetten usw. Darüber hinaus vergibt die VGF auch noch Stipendien.
GWFF
GWFF Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten mbH, München
Link: www.gwff.de
Wahrnehmung der Rechte für Film- Fernsehproduzenten, Regisseure, Produzenten von Synchronfassungen, Videogrammhersteller aus Vergütungsansprüchen und Zweitnutzungen.
AGICOA
AGICOA Urheberrechtsschutz-Gesellschaft mbH, München
( Association de Gestion Internationale Collective des Oeuvres Audiovisuelles)
Marstallstr. 8, 80539 München
Link: www.agicoa.org Die deutsche Seite bietet seit Jahren nicht mehr als ein Kontaktformular. Leider wird nicht einmal erklärt, wozu man überhaupt Kontakt aufnehmen sollte.
Wahrnehmung von Kabelweitersendungsrechten, insbesondere für ausländische Rechtsinhaber.
VG Media
VG Media Gesellschaft zur Verwertung von Urheber- und Leistungsschutzrechten von Medienunternehmen mbH
Link: www.vgmedia.de
Die Gesellschaft nimmt überwiegend die rechtlichen Interessen von privaten Fernsehsendern und Hörfunkstationen wahr.
VG TWF
TWF Treuhandgesellschaft Werbefilm mbH, Oberanger 30, 80331 München
www.twf-gmbh.de Die Gesellschaft nimmt die Rechte an Werbefilmproduktionen (Filme, Laufbilder) wahr.