Wettbewerbs- und Werberecht

Das deutsche Wettbewerbsrecht soll dafür sorgen, dass sich die Unternehmen im Kampf um Kunden und Marktanteile fair verhalten. Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes regelt das Wettbewerbsrecht also die Handlungen der Wettbewerber im gemeinsamen Markt.
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich vor allem im UWG. Eine Reihe von Vorschriften finden Sie auf unserer Seite Gesetzliche Grundlagen des Werberechts und Wettbewerbsrechts verlinkt. Soweit die Kenntnis einer Vorschrift dem besseren Verständnis dient, haben wir diese auch direkt im Text verlinkt.
Werberecht
Aus der Zeitung sind vor allem jene Fälle bekannt, in der ein Unternehmen für eine unzulässige Werbung zu Schadensersatz verurteilt wurde. Wer wirbt, erreicht mögliche Kunden. Wer nicht wirbt, erreicht keine Kunden. Im Bestreben möglichst viele Kunden zu gewinnen, schießen manche über das Ziel hinaus. Ein kleiner Abriß auf unserer Seite zum Werberecht zeigt, wo die Grenzen erlaubter Werbung liegen können.
Abmahnung im Wettbewerbsrecht
Werbetreibende sind durch eine Reihe von gesetzlichen Vorgaben in Durchführung, Gestaltung und Aussage ihrer Werbung oder bei sonstigen geschäftlichen Maßnahmen eingeschränkt. Werden die Grenzen erlaubter Tätigkeit überschritten, droht eine Abmahnung durch Konkurrenten oder Verbände. Häufige Fragen zur Abmahnung finden Sie auf unserer Seite zur Abmahnung beantwortet.
Werbung mit Agenturen
Wenn eine Agentur die Konzeption und Durchführung einer Werbemaßnahme übernimmt, ist der Werbeerfolg in der Regel größer als wenn der Werbetreibende selbst die Werbung gestaltet. Es stellt sich jedoch die Frage, inwieweit die Agentur dann haftet, wenn der Werbetreibende aufgrund seiner Werbeaussagen abgemahnt wird. Kann auch die Agentur selbst in Anspruch genommen werden? Kann der Werbetreibende die Agentur in Regreß nehmen? Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite zur Agenturhaftung.
Schwarze Liste: Verhaltensverbote
Das Kabinett hat beschlossen, nun wird sie kommen: Die so genannte schwarze Liste mit unbedingten Verhaltensverboten im Wettbewerbsrecht ( UWG ).