Markenrechtsverletzung durch Google-Adwords?
Dieser zielgruppengenauen Werbung verdankt google einen wesentlichen Teil seiner Einnahmen und ist nicht zu Unrecht bei vielen Anbietern beliebt. Für den Anbieter bestimmter Produkte kann es aber lästig sein, wenn seine Konkurrenten diese Werbeanzeigen für den Fall schalten, dass sein Markenname oder der Teil seines Markennamens als Suchbegriff eingegeben wird.
In einem Verfahren (I ZR 30/07) ging es darum, dass ein Wettbewerber den als Marke geschützten Firmennamen eines Konkurrenten in seine Schlüsselwortliste aufnahme und folgerichtig die Werbung des Wettbewerbers immer dann im Anzeigenblock erschien, wenn nach dem Firmennamen des Wettbewerbers gesucht wurde. Der BGH verwies unter Hinweis auf die tatrichterlichen Feststellungen des Instanzgerichts darauf, dass der Verkehr, also die angesprochenen Kundenkreise, nicht annehmen würde, dass alle Anzeigen im Anzeigenblock von der bewußten Firma geschaltet würden. Daher sei die für die Annahme einer Markenverletzung erforderliche Verwechslungsgefahr nicht gegeben gewesen.
In einem zweiten Fall (I ZR 139/07) ging es um die Frage, ob ein beschreibender Begriff, der Teil eines Markennamens ist und als Keyword eingesetzt wurde, die Markenrechte des Markeninhabers verletzte. Dies verneinte der BGH, da niemand an der Verwendung von beschreibenden Angaben gehindert werden dürfe. Die beschreibende Benutzung sei markenrechtlich erlaubt.
Der dritte Fall (I ZR 125/07) ging als Vorlage an den EUGH. Hier hatte der Wettbewerber den kompletten Firmennamen einer Firma als Keyword benutzt, wobei er die gleiche Produktpalette wie sein Konkurrent anbot. Der BGH stellte dazu fest, dass eine Vorlage an den EUGH erforderlich sei, weil nur noch festzustellen sei, ob die Benutzung einer fremden Marke als Keyword eine markenmäßige Nutzung im Sinne des Markengesetzes darstelle.
Link zur Pressmitteilung des BGH: Pressemitteilung des BGH vom 22.01.2009