Verlängerung der Schutzfrist für ausübende Künstler beschlossen

Der Ministerrat der EU hat nach langem Ringen die Verlängerung der Schutzfrist von Tonaufnahmen von 50 auf 70 Jahre beschlossen.

Was sich erst einmal schön für Musiker anhört, hat für gerade diese nahezu keinen Effekt, wie wir bereits im Jahr 2008 zu den Verlängerungen von Schutzfristen für Tonaufnahmen ausführlich beschrieben haben.

Ausschließlich die Verwerter profitieren

Die beschlossene Verlängerung dient somit nahezu ausschließlich den Interessen der so genannten Musikindustrie, wie Prof. Hoeren zurecht im Beck-Blog bemängelt.

Nun, an Lobbyismus ist nichts auszusetzen, es ist das Instrument der Wahl um bei Entscheidern Gehör zu finden. Bedenklich ist aber, dass hier unter falscher Flagge gesegelt wird. Vorgeschoben wurde - auch in den Gründen des Ministerrats -

The new directive intends to increase the level of protection of performers by acknowledging their creative and artistic contributions.

das Interesse der Stärkung der ausübenden Künstler durch eine verlängerte Einnahmemöglichkeit. Die wirtschaftliche Realität sind indessen ganz anders aus, wie irights.info richtig bemerkt. Man mag sich nur einmal die aktuelle in Deutschland geführte Debatte für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage anschauen, bei der die gleichen Mechanismen greifen. Auch mit gleichem Erfolg?

Wir werden sehen.

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