Streaming-Abmahnungen nach Ansicht der Bundesregierung nicht gerechtfertigt

Wir haben über die Streaming-Abmahnungen im Dezember berichtet. Auf eine "kleinen Anfrage" der Partei der Linken antwortete die Bundesregierung offenbar, dass das Anschauen von Videos via Streaming nicht urheberrechtswidrig sei.

Dies berichtet Spiegel online, der wohl die entsprechenden Dokumente zur Verfügung standen. Danach hieß es in der Beantwortung durch die Bundesregierung sinngemäß, dass die Nutzung von Videos (youtube etc.) alleine durchs gestreamte Anschauen das Urheberrecht der Rechteinhaber nicht verletze. Wörtlich wurde die Antwort durch Spiegel online des weiteren wie folgt zitiert:

Ob die Nutzung von Streaming-Angeboten eine Vervielfältigung darstellt, die Rechte von Urhebern oder Leistungsschutzberechtigten verletzt, ist allerdings bislang noch nicht durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt worden.

Das ist erst einmal eine rein rechtspolitische Aussage, nämlich, dass die Bundesregierung der Auffassung sei, derartige Abmahnungen seien im Ergebnis nicht gerechtfertigt. Bindend für die Gerichte ist diese Aussage nicht. Auf die im Dezember abgemahnten Fälle ging die Bundesregierung nach Aussage von Spiegel Online zudem nicht direkt ein.

Es bleibt also weiterhin spannend obwohl vieles dafür spricht, dass das bloße Anschauen von gestreamten Videos keine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Als kleiner Farbtupfer am Rande sei erwähnt, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg offenbar ein Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer der die Streamings abmahnenden Kanzlei eröffnet hat.

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