Ortsübliche Vergleichsmiete
Es sind nur diejenigen Mieten für die Feststellung der ortüblichen Vergleichsmiete zu berücksichtigen, die in den letzten vier Jahren vereinbart oder erhöht wurden.
Qualifizierte Mietspiegel begründen eine widerlegliche gesetzliche Vermutung für eine festgestellte ortsübliche Vergleichsmiete.