Die kleine Münze im Urheberrecht
Mit der kleinen Münze werden Werke bezeichnet, die gerade noch so den urheberrechtlichen Werkbegriff erfüllen.
Das besondere Augenmerk liegt auch da auf die zum Ausdruck kommen müssende Individualität des Urhebers.
Praktische Bedeutung erwirbt diese Begrifflichkeit durch die Graduierung des Schutzumfangs eines urheberechtlich geschützten Werks: Je geringer der individuelle schöpferische Ausdruck im Werk zum Tragen kommt, um so geringer ist auch der Schutzumfang des Werks und umgekehrt. Bereits kleine Änderungen könnten dann eine freie Bearbeitung eines Werks der "kleinen Münze" darstellen.