Einbetten fremder Videos manchmal erlaubt

Der Bundesgerichtshof hat am 09.07.2015 ein Urteil über die Möglichkeit des Einbettens fremder Videos in die eigene Seite ("Framing") gesprochen

Diese Art der Wiederverwertung von Inhalten ist nach Ansicht des ersten Zivilrechtssenats des BGH, AZ: I-ZR 46/12, unter bestimmten Umständen erlaubt.

(...)hat heute entschieden, dass der Betreiber einer Internetseite keine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn er (...) Inhalte, die auf einer anderen Internetseite mit Zustimmung des Rechtsinhabers für alle Internetnutzer zugänglich sind, im Wege des "Framing" in seine eigene Internetseite einbindet.

Entscheidend nach Ansicht des BGH ist dabei, dass allein der Rechtsinhaber darüber entscheiden kann ob das Werk der Öffentlichkeit (weiter) zugänglich ist oder nicht. Im Streitfall war das Video bei Youtube hochgeladen worden und damit auch die grundsätzliche Möglichkeit für Dritte gegeben mittels eines Links das Video in die eigene Seite einzubinden. Der Rechteinhaber bestreitet das Video bei Youtube hochgeladen zu haben. Dieser konnte also möglicherweise nicht frei entscheiden ob das Werk weiter zugänglich ist oder nicht.

Der BGH, der die Frage bereits dem EUGH (Europäischer Gerichtshof) vorgelegt hatte und nach dessen Antwort wie hier ersichtlich entschieden hat, sieht sich jedoch nicht in der Lage, die Sache alleine zu entschieden, denn der EUGH hatte nur entschieden, dass bei Erlaubnis des Rechteinhabers eine Urheberrechtsverletzung ausgeschlossen sei. Im Umkehrschluß ergibt sich daraus, dass bei fehlender Erlaubnis eine Urheberrechtsverletzung vorliegen kann.

Nachdem der EUGH in einer ähnlichen Fragestellung aber erst in einem Jahr entscheiden wird, hat der BGH pragmatisch an die Vorinstanz zurückverwiesen um klären zu lassen ob eine Erlaubnis des Rechteinhabers vorgelegen hat oder nicht.

Kommentar: Youtube und ähnliche Portale sind ein Sonderfall insofern als sie das Einbetten der bei ihnen hochgeladenen Videos in fremde Seiten zulassen. Man sollte nicht davon ausgehen, dass Videos die auf einer einzelnen Webseite abrufbar sind, beispielsweise ein Werbevideo auf einer Herstellerseite, auf der eigenen Webseite oder per facebook etc. eingebunden werden dürfen. Denn der Hersteller hat ja nicht "allen" die Zugänglichmachung erlaubt, sondern nur sich. Wer das Video sehen will, muss sich auf die Herstellerseite begeben. Das "Teilen" eines Videos per Einbetten oder "Framen" kann unter diesen Umständen gefährlich werden. Bloßes Verlinken ist nach wie vor möglich.

Neu geschrieben

Hauptnavigation