Über uns

Es gibt drei Rechtsgrundsätze:
1. Die Beständigkeit des Besitzes
2. Die Übertragung durch Übereinkunft
3. Die Erfüllung von Versprechen
David Hume (1711-1776), Treatise, Band II, Teil II, Abschnitt VI (1740)

Das ist bis heute Grundlage unserer westlichen Rechtsordnung. Auch wenn man sich über diese Regeln einig ist, gibt es im Einzelfall Unsicherheit oder Streit über den konkreten Anspruch oder über den Umfang der Verpflichtung, die man eingehen will oder eingegangen ist. Unser Arbeit ist es, Sie hier zu beraten und zu vertreten.

Wir sind seit 1996 für unsere Mandanten tätig, hauptsächlich auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts, des Immaterialgüterrechts, des Sozialversicherungsrechts und des allgemeinen Zivilrechts. Genaueres erfahren Sie auf unserer Seite Leistungen.

Wir beraten und vertreten in- und ausländische Mandanten gerichtlich und aussergerichtlich, auf Wunsch auch gerne vor Ort und außerhalb Stuttgarts.

Auf der linken Seite finden Sie Themenlinks, die Ihnen Näheres zu uns Rechtsanwälten, zu den Möglichkeiten und Gegenständen unserer anwaltlichen Beratung, sowie zu den allgemeinen Kosten unserer Tätigkeit vermittelt.

Gerne können Sie per Post oder E-mail Kontakt zu uns aufnehmen oder gleich unser Kontaktformular benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwälte Daniela Schlotz und Andreas Reichhardt

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