Übersicht über das Urheberrecht

Wir beraten und vertreten im Urheberrecht in Stuttgart und bundesweit. Unsere anwaltliche Tätigkeit im Urheberrecht umfasst alle Stationen der Sicherung, Nutzung und Verwertung von Urheberrechten. Für eine erste Orientierung haben wir einige Informationen für Sie aufbereitet.

Anwaltskanzlei Urheberrecht in Stuttgart

Das Urheberrecht handelt vom Schutz der persönlichen und wirtschaftlichen Belange des Urhebers in Bezug auf sein geschaffenes Werk.

Das Problem der Aneignung fremden Gedankenguts oder fremder Werke besteht bereits seit römischer Zeit. Die moderne Technik erlaubt es allerdings auf einfache Weise verlustfreie Kopien von Inhalten überall und jederzeit zu verbreiten, weshalb das Urheberrecht in der Praxis zunehmend an Bedeutung gewinnt. Was leicht zu haben ist, so ein früher gültige und grundlegende Lebenserfahrung, kann nicht viel wert sein. Im Bereich des geistigen Eigentums kann das eine fatale Fehleinschätzung bedeuten.

Wirtschaftlich mindestens genauso bedeutsam wie die Rechte an einem Werk des Urheberrechts sind die verwandten Schutzrechte im Urheberrecht. Dies betrifft Lichtbilder, ausübende Künstler, Sendeanstalten und einige andere mehr. Einen kurzen Abriß finden Sie unter

Das Recht am eigenen Bild ist kein Recht, welches durch Werkschöpfung entstanden ist, sondern Ausfluss eines Persönlichkeitsrechts. Freilich ist es eng verwandt, weshalb es wird.

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